Rücktrittsrecht bei Brille?
Ich habe einen Sehtest gemacht( Dienstagum 11 uhr), dann ein Gestell ausgesucht, (habe mich ehrlich gesagt bissel besabbeln lassen), Verkäuferin sagte, sie macht alles fertig und ich sagte es habe Zeit bis Januar. Ich habe nichts unterschrieben! Innerhalb von 24 Stunden habe ich in einer Mail drum gebeten ( Mittwoch 8:30uhr),die Brille noch nicht in Auftrag zu geben, da ich nicht genau weiß, wie die Situation im Januar ist und dass ich mich noch melde, wenn ich genaueres weiß.
Mittwoch nachmittag um 14:15 Uhr kam eine Mail, ich müsse die Stornogebühren für die Gläser bezahlen, da man die Gläser angeblich am Vormittag in Auftrag gegeben hat.
Meine Frage: Ist das rechtens?
Habe ich nicht ein Rücktrittsrecht?
Muss ich das zahlen, obwohl ich weder die Brille bestellt ( nichts unterschrieben) noch abbestellt habe?
3 Antworten
Ein generelles Rücktrittsrecht besteht bei Käufen im Laden nicht, bei Einzelanfertigungen im Regelfall ohnehin nicht.
Über die Höhe der Stornogebühren kann man ggf. streiten.
Du hast die Brille doch bestellt. Wenn eine Verkäuferin was fertig macht heißt es: "Nein, bitte nicht, ich will mir das überlegen und melde mich" oder man akzeptiert es.
Nein, es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht.
Im Laden hat man, sofern nicht freiwillig vom Ladengeschäft eingeräumt, grundsätzlich kein Rücktrittsrecht!
Und bei individuell angefertigten Dingen, entfällt dieses meist sowieso.
Ja, die sind im Recht!