Rücksendung da nicht abgeholt?

5 Antworten

Bei Versand Privat zu Privat trägt der Empfänger das Versandrisiko.

Sofern du ihr also die Sendungsnummer mitgeteilt hast, hätte sie die Sendung auch selber tracken können, sehen können, das die Sendung in der Filiale liegt und diese dann auch ohne Benachrichtigungskarte abholen können.

Es ist also Ihre Schuld die Sendung nicht abgeholt zu haben.

Allerdings: die Ware gehört Ihr, wie sie jetzt an die Ware kommt, ist ihr Problem, du musst die Ware lagern. Du hast ihr einen zweiten Versand angeboten, wenn sie nicht einwilligt, hat sie Pech gehabt.

Aha, die Käuferin ist Österreicherin, die Freundin Französin und der Hund Neufundländer.

Egal, ob sie mit Rechtsbeistand droht oder den Hund vorbei schicken will, ich würde einfach nichts mehr tun und nichts mehr antworten.

In 99,9999% aller Fälle ist die Sache damit erledigt.

Natürlich ist ein Restrisiko. Es gab vor dem AG Köln mal einen Prozeß wo ein ebay-Kunde aus der Schweiz sich über den Verkäufer in Köln wegen angeblich überhöhten Portos so geärgert hatte, dass er ihn verklagt hat. Gegenstandswert deutlich unter 10 Euro. Der Schweizer Käse hat es dann aber vorgezogen, zur mündlichen Verhandlung nicht zu erscheinen und deshalb den Prozeß durch Versäumnisurteil verloren.

Hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall. Auch wenn er nicht zur Klärung beiträgt, möchte ich ihn hier einmal schildern, weil ich mich auch ewig darüber aufgeregt habe:

Eine Verwandte aus Südamerika hat ein Kind bekommen und wir haben ihr ein Paket mit Geschenken und Kleidung zur Geburt geschickt. Versandkosten lagen bei etwa 20,- €. Leider kam dieses Paket (Wert <50,- €) nie an. Nach etwa einem Jahr kam das Paket zurück - samt der Aufforderung für die Lagerung in der südamerikanischen Post sowie dem Rückversand etwa 50,- € zu zahlen. Habe ich natürlich abgelehnt und habe auch versucht dagegen vorzugehen. Paar Wochen später kam die erneute Aufforderung sowie eine Erhöhung der Gebühr, mittlerweile mehr als 70,- €. Telefonisch sagte man mir, dass ich erstmal bezahlen soll und dann versuchen könnte das Geld bei der Post zurückzubekommen. Schriftlich wollte man mir das jedoch nicht geben.

Am Ende die 70,- € bezahlt und natürlich nichts zurückbekommen.

Da es nicht das erste Mal ist, dass ich mit dem Versand ins Ausland nur Kosten produziere und die Ware nicht ankommt, versuche das internationale Sendungen soweit zu vermeiden wie es geht und würde dies auch jedem raten. Trotz Sendungsverfolgung kommt vielen einfach nie an...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja klar...und in dem Paket sind dann Ziegelsteine drin, außerdem mußt du das bestimmt unterschreiben...

soll sie sich einen Rechtsbeistand holen, der müßte meines Wissens in Deutschland sich befinden der Rechtsbeistand....

ich würde sagen, soll dir erstmal die Rücksendekosten überweisen...ansonsten wäre meiner Meinung nach die Sache deinerseits erledigt.

Wetten, da ist was anderes drinnen als was du abgeschickt hast.


Mozart123 
Beitragsersteller
 02.12.2023, 23:13

🤷

tellerchen  02.12.2023, 23:25
@Mozart123

ich hatte gestern was zu einem ähnlichen Thema geantwortet zu meiner vor Jahren versendeten und nicht zustellbaren VersendungAntwort

von

tellerchen

vor 1 Tag, 4 Stunden

Diese droht mir jetzt mit einem Rechtsbeistand.

Soll sie doch - da wird sie kaum einen Blumentopf gewinnen. Du machst bereits ein Verlustgeschäft, da Du die Kosten der Rücksendung übernehmen musst.

Wie soll ich mich verhalten?

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