Ich bekomme eine kleine Erwerbsminderungsrente, kann ich nun eine Rezeptgebührenbefreiung bekommen?
Hallo, meine Lieben ich erhalte ja nun die Erwerbsminderungsrente, welche ja nicht sehr erquicklich ist. Ab welcher Summe kann ich eine Befreiung von Zuzahlungen z.B. Rezeptgebühren, Hilfsmittel beantragen? Auch habe ich seit einem halben Jahr einmal in der Woche einen Arzttermin in einem ca.30 km entfernten Ort. Wenn man diese Ausgaben mal zusammenzählt, komm auf die Dauer ein schönes Sümmchen zusammen. Wer kennt sich aus? Freue mich auf Eure Antworten und wünsche noch einen schönen Tag Gruß Bellamia
2 Antworten
Hallo,
die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Dieser Rechner sollte hilfreich sein:
http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html
gern doch ;-) ist schon nicht so häufig, dass auch mal ein extra Danke kommt.
Ergänzend zu Gänseliesels Antwort: Solltest Du Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, gilt der Regelsatz des Familienmitgliedes mit dem höchsten finanziellen Beitrag (Haushaltsvorstand) als Berechnungsgrundlage für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
In einem mir bekannten Fall liegt die Zuzahlungsgrenze bei knapp 48 € pro Jahr.
Danke Primus, auch für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. Ich bekomme nur die EU-Rente, also keine weiteren Leistungen. Ich werde es einfach mal probieren. Es ist schon peinlich genug, nun dem Versicherungsträger auf der Tasche zu liegen. dazu noch die Kommentare meines Gatten, weil die Haushaltskasse nun ein wenig geschrumpft ist, Seufz..... Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende
Danke, gänseliesel, da werde ich mich gleich mal durchwutzeln