Rentenpunkte zurückkaufen nach Versorgungsausgleich?

3 Antworten

Ich würde die private Altersvorsorge bevorzugen.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung fehlt jede Flexibilität. Man denkt natürlich ungern an solche Sachen wie eine schwere Krankheit. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Kapital dann nicht mehr zurückholbar. Es verfällt mit dem Tode zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Bei privater Vorsorge kann man sich noch einige schöne Jahre gönnen.

Was an der gesetzlichen Rentenversicherung desweiteren stört sind ständige Leistungsverschlechterungen, zum Beispiel die Anhebung des Rentenalters. Bei privater Vorsorge kann einem keiner reinreden.

Einziges Manko der privaten Vorsorge ist, dass es komplizierter wird und man sich hüten muss, von interessierter Seite hereingelegt zu werden. Um Versicherungsvertreter beispielsweise sollte man dann besser einen großen Bogen machen.

Freiwillige Rentenbeiträge kann ab dem 16. Lebensjahr zahlen, wer nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig ist. Bist du ein pflichtversicherter Arbeitnehmer, dann hast du diese Möglichkeit nicht, als selbständiger Handwerker zum Beispiel schon. Freiwillige Beiträge sind jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Rückkauf von Rentenpunkten, die man beim Versorgungsausgleich verloren hat. Den Rückkauf von Abschlägen gibt es nur für Versicherte, die in die vorgezogene Altersrente gehen wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bernd098 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 08:05

Ich bin pflichtversicherter Arbeitnehmer und habe noch ca 12 Jahre bis zur Rente. Mir geht es jetzt erst mal nur um die Rentenpunkte, die an meine Exfrau beim Versorgungsausgleich gingen. Laut Schreiben von der Rentenkasse habe ich die Möglichkeit sie zurückzukaufen, um die entstandene Lücke wieder aufzufüllen. Ich weiß halt nicht, ob ich dies machen soll oder eher Geld auf eine andere Art zurücklegen sollte

Petriotic  30.04.2021, 09:29
@Bernd098

Okay, dann war meine vorherige Antwort nicht ganz richtig. Hab das auf der Internetseite der DRV gefunden: "Sie sind noch nicht in Rente, aber der Versorgungsausgleich sieht eine Minderung Ihrer Rente vor: Sie können das Minus durch freiwillige Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist allerdings nur möglich, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Anschreiben zur Umsetzung des Versorgungsausgleiches."

Zur Entscheidungsfindung würde ich in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV gehen und mir den Betrag ausrechnen lassen. Und dann sehen, was zu tun ist.

Was ich noch empfehle: Die Geschiedene "im Auge" behalten. Falls sie sterben sollte, bevor sie 3 Jahre Rente bezogen hat, dann gilt eine Sonderregelung:

Ist Ihre frühere Partnerin oder Ihr früherer Partner verstorben und hat keine oder höchstens 36 Monate Rente aus den von Ihnen übertragenen Anrechten bezogen, wird Ihre Rente nicht gekürzt bzw. Ihre Kürzung rückgängig gemacht. Über die sogenannte "Anpassung wegen Todes" entscheidet die gesetzliche Rentenversicherung bzw. der Versorgungsträger, der Ihre Rente zahlt.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Scheidung/versorgungsausgleich.html

Das hängt auch davon ab, wie lange du noch vor hast zu leben.


Bernd098 
Beitragsersteller
 30.04.2021, 07:56

Na ja, möglichst lange ;-)