Reicht ein Kaufvertrag bei einem Fahrrad diebstahl?
Mir wurde ein E-Fahrrad aus der Tiefgarage gestohlen auf welches ich viel gesparrt und mir auf ebay gekauft habe (selbstverständlich habe ich einen Kaufvertrag und alle Daten des Fahrrads) allerdings sagt meine Hausratsversicherung es gäbe keinen nachweiß das ich dieses Fahrrad je besessen hätte da ich bei dem kauf keine Original Rechnund das alles wurde mir gesagt ,nachdem ich etliche Fotos, Infos Und nachweise wie von der Polizei oder dem Fundbüro eingereicht und etliche male nachfragen musste. Ich habe auch Nachbarn deren Autokamera gefilmt hat wie jmnd die Garage betratt und sich nach Fahrrädern umsah bis er meins sah und es samt Schloss gestohlen hat.(hierzu lag nur ein Zettel von meinen Nachbarn in meinem Briefkasten, ich habe auch mit dem älteren Ehepaar geredet am selben Tag und sie haben mir nochmal gesagt was zu sehen war). Bisher hat mir meine versicherung 500€ Schadensersatz angeboten dabei ich 2000€ bezahlt was kann ich jetzt machen?
4 Antworten
Du stellst ein E Bike in eine Tiefgarage , wo es einfach weggetragen werden kann ?
Besonders für E Bikes gelten Zusatzversicherungen , hattest Du diese abgeschlossen?
Zitat
Eine spezielle Fahrradversicherung ist teuer. Laut der Verbraucherzentrale kostet die Versicherung eines 1000 Euro teuren Fahrrads zwischen 95 Euro und 220 Euro im Jahr, je nachdem, was alles mitversichert ist. Sie lohne sich daher nur bei teureren Fahrrädern.
https://www.brisant.de/haushalt/sicherheit/ebike-diebstahl-110~amp.html#sprung0
Wenn die Versicherung dir schon 500€ anbietet, wissen sie doch, dass du einen Anspruch auf das Geld von ihnen hast. Sonst würden sie gar nichts zahlen. Ich kann mich den anderen nur anschließen: Geh zum Anwalt, lass den ein Schreiben aufsetzen. Wahrscheinlich wird die Versicherung dann zahlen und es nicht einmal bis vor Gericht treiben. Anwaltskosten kannst du direkt mit einfordern.
Der Eigentumsnachweis kann hier durch die Anzeige und den Nachrichtenverlauf mit dem Verkäufer aus meiner Sicht problemlos erbracht werden. Notfalls könnte man auch noch auf Aussagen von Nachbarn zurückgreifen.
Problem könnte allerdings sein, dass das Fahrrad offenbar nicht richtig gesichert war. Wenn die Garage für den Dieb einfach betretbar war und dein Rat samt Schloss mitgenommen werden konnte, könnte es schwierig werden. Hier empfehle ich erstmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen.
Der Kaufvertrag, auf den es ankommt, ist doch der zwischen dir und dem Verkäufer. Da steht dein Name drauf. Dass auf der Rechnung über den Kauf beim Händler nicht dein Name steht sondern der des Verkäufers ist ja logisch. Sollte ein schriftlicher Nachweis vom Verkäufer (Kaufvertrag an dich) fehlen, kannst du doch nachträglich noch einmal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und dir alles bestätigen lassen. Die Versicherung selbst kann sich ja auch anhand der Rechnungsnummer den ursprünglichen Kauf bei dem Händler bestätigen lassen.
Ersetzt wird der Zeitwert, nicht der tatsächlich Betrag, den du selbst bezahlt hast.