Rechnungsbuchung & Jahreswechsel
Hallo zusammen!
Ich bin (nebenher) freiberuflich selbstständig und habe im November 2011 eine Softwareschulung im Ausland durchgeführt. Daraufhin stellte ich meine Honorarforderung an die beauftragende, deutsche GmbH (<500.000 € Jahresumsatz) am 30.11.2011.
Gibt es Gründe die dafür sprechen, dass diese GmbH meine Rechnung noch innerhalb des laufenden Jahres begleichen wird oder ist es wahrscheinlicher, dass mich das Honorar mit der vereinbarten, üblichen Frist (von ca. 4-6 Wochen), also erst im Jahr 2012 erreicht?
Beste Grüße!
1 Antwort
Wie kann die Frist 4-6 Wochen lauten? Entweder sind das vier Wochen oder es sind sechs Wochen.
Wenn man ein Zahlungsziel einräumt, dann wird der Schuldner wohl eine spätestmögliche Zahlung wählen, da das liquide Mittel erst im nächsten Jahr verbraucht :-)
Üblich ist, daß die gewöhnlichen Preise bereits einen Aufschlag von 1-2% enthalten und man dann ein Skonto von 1,0-2,0% gewähren kann, wenn die Rechnung innerhalb von z.B. 14 Tagen beglichen wird. Bei manchen Auftraggebern enthalten deren Einkaufs-AGB jedoch auch Klauseln, die generell ein Zahlungsziel von 60 Tagen vorsehen.
Es ist Dir jedoch freigestellt, dem Kunden nachträglich noch ein Skonto einzuräumen, wenn Du beispielsweise die Zahlung noch in 2011 verbuchen möchtest. Das wären dann z.B. 1,5% Skonto bei Zahlungseingang bis zum 23.12.2011. Wenn das nicht hilft, musst Du eben bis zum Ablauf der Zahlungsfrist warten.
Das Zahlungsziel liegt bei 6 Wochen. Die in der Vergangenheit von mir gestellten Forderungen wurden stets im Zeitraum zwischen vierter und sechster Woche nach Rechnungslegung beglichen.