Rechnung verjährung

4 Antworten

Die regelmäßige Verjährungsfrist liefe bis Sylvester 2015, für die jetzt noch verbauten und berechneten Arbeiten sogar noch ein Jahr länger.

Keine Sorge, die wenigsten Handwerker und noch weniger Vermieter übersehen solche Forderungen in Ihrer Buchhaltung :-O

G imager761

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; sie beginnt mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.

Also Fenster wurden eingebaut in 2012, in diesem Jahr entstand der Anspruch. Die Verjährungsfrist beginnt daher am 01.01.2013 und sie endet drei Jahre später am 31.12.2015.

Danach musst Du nicht mehr zahlen, kannst es aber.


arniwolf 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 19:59

Danke für die Antwort,war hilfreich. Dann werde ich wohl zahlen müssen.

Aber sicher: Die Verjährungsfrist begann zum Ende des Jahres 2012 und endet 3 Jahre später.

Forderungen aus 2012 verjähren am 01.01.2016, wenn nicht vorher eine gerichtliche Geltendmachung eintritt (Mahnverfahren oder Zivilklage). Diese unterbrechen die Verjährung für mind. 6 Monate.