Ist eine Rechnung mit einem falschen Datum ungültig?
Hallo Ich bin Freelancerin und habe gerade entdeckt, dass ich ausversehen eine Rechnung falsch gestellt habe. Und zwar ist das Datum der Rechnungsstellung falsch eingetragen. Das ist insofern ein Problem, da das Rechnungsdatum mit dem Zeitraum der Leistungserbringung kollidiert. Der Leistungszeitraum ist mit Januar angegeben, das Rechnungsdatum aber schon 01.01.13 (Anstatt 01.02.13) Normalerweise würde ich die Firma einfach anschreiben und die Rechnung austauschen. Allerdings hat die Firma Insolvenz angemeldet. Meine Frage wäre Ist die Rechnung mit falschem Datum überhaupt gültig? Falls ich die Rechnung neu stellen würde, ist das Zahlungsziel dann auch erst ab heute gültig? Sprich 30 Tage ab heute? oder könnte ich dann jetzt schon direkt die Mahnung mitschicken?
1 Antwort
Eine Rechnung ist ein Stück Papier, vorzugsweise Format DIN 4, mit Zahlen und Buchstaben darauf. Mit der Rechnung wird eine Forderung geltend gemacht. Von Wertpapieren einmal abgesehen verkörpert nicht die Rechnung die Forderung. Es ist daher völlig gleichgültig, ob ein Datum auf der Rechnung steht und wie das Datum lautet. Ich persönlich pflege bei Unstimmigkeiten immer gerne die Formulierung zu nehmen: "Die hier am ..........eingetroffene Rechnung, welche vom.........datiert". Damit hat es sich aber auch. Wieso sollte man eine Rechnung neu ausstellen müssen? Wieso sollte sie ungültig sein?
Deinen Optimismus mit der Mahnung kann ich aber nicht verstehen. Wenn der Schuldner insolvent ist, kann man sich das Porto für die Mahnung sparen. Stattdessen meldet man die Forderung bei der Insolvenztabelle an. Hoffentlich ist die Quote so hoch, dass Du das Porto rausbekommst. Das ist kein Witz sondern traurige Realität. Ich habe schon erlebt, dass Forderungen von mehreren tausend Euro dann mit Centbeträgen bedient wurden.