Ich bin in Deutschland als Fotograf/Nebengewerbe und Kleinstunternehmer tätig. Wie funktioniert das mit Fotoaufträgen aus Europa hinsichtl. Rechnungsstellung?
3 Antworten
Die Kleinunternehmerschaftendet an den nationalen Grenzen. Das ist auch völlig natürlich, denn wenn du ins Ausland abrechnest, musst du ja deren Gesetze einhalten.
Nehmen wir an, deine Kunden kommen alle aus Ländern, die unser Umsatzsteuergesetz ebenfalls benutzen (ist in weiten Teilen wegen der EU-Harmonisierung sowieso schon so).
Dann bist du aus der Sicht des jeweiligen Auslands kein Kleinunternehmer, da eine Voraussetzung dafür ist, dass man im Inland ansässig ist. Und das bist du aus deren Sicht ja nicht. Du musst also handeln wie jeder andere Unternehmer auch.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Kunde ist selber Unternehmer. In diesem Fall liegt der Ort der Leistung nach § 3a (2) UStG dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Und die Leistung unterliegt im Ausland der Umsatzsteuer.Aber:§13b UStG sagt ja, dass die Steuerschuldnerschaft hier auf den Leistungsempfänger übergeht. Die Rechnung ist also ohne Umsatzsteuer zu verfassen, da der Leistungsempfänger die Steuer selber erfassen und abführen muss.Hier muss man aber genau gucken, denn der 13b ist nicht überall harmonisiert. Es kann durchaus sein, dass eines der Länder die Umsatzsteuer tatsächlich von dir haben will.
- Der Kunde ist nicht UnternehmerDa verbleibt der Ort der Leistung in Deutschland und damit tritt ganz normal die KU-Regel ein.
Da kommt es darauf an, ob der Auftrag von privatpersonen kommt, oder von einem Unternehmen.
Kommt er von einem Unternehmen (nachgewiesen durch die Umsatzsteuer ID), so ist Ort der sonstigen Leistung der Sitz des Auftraggebers udn Du berechnest keine Umsatzsteuer.
Ist der Auftrag von einer Privatperson, so berechnest Du die deutsche Umsatzsteuer.
Als Kleinstunternehmer mit UE unter 17,5 TEUR berechnest du auch gegenüber Privatpersonen keine Umsatzsteuer. § 19 UStG.