Antwort
Noch eine (völlig hypothetische!) Frage - aus reiner Neugier: Was, wenn ich einem Freund 100.000 leihe. Er macht einen Privatkreditvertrag mit mir über eine Rückzahlung in 4 Jahren. Bei Stand 50.000 geht er pleite und kann nicht weiter zahlen. Ich möchte aber das Geld nicht von ihm fordern. Und nun die Frage: Muß ich ihn jetzt vor Gericht bringen (auch wenn ich das nicht will) um nicht als Schenkungssteuerverdächtiger zu gelten oder kann ich "einfach so" a) auf den weiteren Fluß des Geldes warten oder sogar b) den Rest des Geldes als Verlust bezeichnen? (Ist jetzt bei mir alles nicht der Fall. Aber ich würde es gerne wissen).