Also im Steuerrecht gibt es eine persönliche sowie eine wirtschaftliche Zugehörigkeit. Wenn Du in der Schweiz arbeitest, wirst Du in der Schweiz steuerfplichtig (wirtschaftliche Zugehörigkeit). Internationales Recht steht jedoch über dem nationalen Recht: Die schweiz hat mit Deutschland ein Steuerabkommen. Grundsätzlich wirst Du dadurch an deinem Wohnistz - also Deutschland steuerpflichtig. Es gibt jedoch ausnahmen; Aufenthalt über 183 Tage in der Schweiz sowie ein spezielles Abkommen für Grenzgänger (also Personen welche täglich nach Deutschland zurückkehren). Doppelbesteuerung ist grundsätzlich verboten! Da dein Aufenthalt länger als 183 Tage glaube ich das du steuerpflichtig wirst: bitte abklären! @ Momo: also bitte, so einfach sind Steuern auch nicht! Bspw. gelten besondere Steuergesetzte für CEO's oder allgemein wird man in der Schweiz ab einer Erwerbstätigkeit von mindestens 30 Tagen (DBG Art. 3) steuerpflichtig (persönliche Zugehörigkeit).
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