Wenn Dein Bekannter Pflegegeld bezieht, weil er von jemandem daheim gepflegt wird, dann kann er das Geld als Entschädigung weitergeben, für denjenigen, der ihn pflegt. Versteuert muss das Geld nicht werden. Ob es Anrechnung findet bei Deiner Privatinsolvenz, das kann ich nicht sagen. Aber das sollte Dir normalerweise der Anwalt sagen können. Wenn Du kein Vertrauen hast, dann solltest Du ihn nach Möglichkeit wechseln. Wende Dich doch mal an eine der schuldnerberatungsstellen, wenn Du Hilfe brauchst.

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In der ETW-Anlage meiner Mutter erfolgte ebenfall eine Kostenumlage nach Quadratmetern - Grund ist, dass es sich hier um eine Sache handelt, alle Bewohner sind betroffen und da gilt dann der Schlüssel "Quadratmeter", wenn nichts anderes festgelegt ist.

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