Pflegekind?

2 Antworten

Natürlich sind aus dem Pflegegeld auch die Kosten der Unterkunft zu bezahlen .

Und wenn Dein Pflegekind und Du nur eine BG aus 2 Personen bilden, so entfallen damit 50 % der KdU auf Dein Pflegekind.

Für wieviele Personen ist die Wohnung