Die Bank ist so lange an ihr Angebot gebunden, wie sie selbst das will. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Nach Ablauf der Frist wird die Bank - falls das von Euch gewollt ist - ihr Angebot neu kalkulieren (daher die Frist).
Eine Bank hat kein Gewissen, daher braucht Ihr der Bank gegenüber auch keines zu haben.
Ich rate folgende Vorgehensweise:
- erst zur Bank, um zu klären, ob sie das mitmacht
- dann über einen Architekten die Abgeschlossenheitsbescheinigung besorgen
- anschließend zum Notar für die Teilungserklärung
Diesen Vorgang kannst Du im Prinzip jederzeit starten, ich würde aber für dien endgültige Umsetzung (also Verteilung der Darlehen auf die drei Parteien nach Durchführung der Teilungserklärung) den Festzinsablauf abpassen, sonst wird ggf. noch Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Mit den Vorbereitungen nach Abklärung mit der Bank könnt Ihr schon vorher anfangen.
Die konstruktivste Antwort hier kommt klar von Hypothekenteam. Das Problem mit Vermittlern besteht darin, dass sie meist nur glasklare Finanzierungen vermitteln. Wenn Du was Spezielles hast wie hier, bist Du bei Deiner Bank direkt klar besser aufgehoben, weil Du mit denen eine Sondersituation sehr viel besser besprechen kannst und die Bank selbst das eigene Risiko besser einschätzen kann, als ein Vermittler.
Mach Dir darüber keine Gedanken. In diesem Bereich denken Banken nicht daran, Kredite nicht zu vergeben. Du wirst Deinen Dispo bekommen. Und dass sie drei Gehaltseingänge abwarten wollen, ist völlig normal.
Sieh mal auf den Kontoauszug, ob da nicht bei der Rückgabe auch der Grund vermerkt ist, z.B. "wegen Widerspruch". Damit weiß dann eigentlich jeder die Buchung richtig einzuschätzen, nämlich, dass Du die Rückbuchung veranlasst hast. Und das ist total unkritisch.
Es gibt verschiedene Aspekte zu dieser Frage:
1. argumentieren viele hier mit "Täuschung" o.ä. Ausdrücken. Theoretisch ist das richtig, faktisch zieht diesen Umstand keine Bank, so lange sie ihre Raten pünktlich bekommt
2. wegen unrichtiger Angaben in Selbstauskunft oder Ähnlichem wird keine Bank einen Kredit kündigen, weil sie eigentlich gar nicht irgendwelche Zwangsmaßnahmen ergreifen will, solange alles ordentlich läuft
3. der Aspekt ist hier auch schon einmal angerissen worden: es muss in DEINEM ALLEINIGEN Interesse liegen, dass Du zukünftig die Raten zahlen können wirst. Wenn Du Dir dessen ganz sicher bist, trotz Aufgabe des derzeitigen Arbeitsplatzes, dann spricht eigentlich nichts gegen die Finanzierung.
Das kommt drauf an, wann deine Bank welche Buchungsläufe fährt. Da sie die eigene Organisation (Sparkassen) wohl zuerst bedient, weil die am gleichen Rechenzentrum angeschlossen sind werden diese Überweisungen wohl auch tatsächlich "heute" gutgeschrieben werden. Fidor-Bank als Exot wird wohl eher einen Tag später gutgeschrieben werden. Also: heute eher nicht.
Wenn ein Kredit auf ein P-Konto ausgezahlt wird, ist das wie jede andere Gutschrift auf dem P-Konto auch. Übersteigt die Gutschrift aus einem Kredit den Freibetrag des Kontos, unterliegt er nicht mehr dem Pfändungsschutz und kann gepfändet werden.
Aber: wie hier schon mehrfach angekündigt: zumindest bei der Bank, bei der Du das P-Konto hast, wirst Du ganz sicher keinen neuen Kredit bekommen.
Kommt drauf an, wie die Bank kündigt. Sie kann ordentlich kündigen (19,1 AGB) mit einer mindestens zweimonatigen Frist, oder außerordentlich (19,3 AGB) fristlos.
Wenn sie ordentlich kündigt, muss die Bank keinen Grund haben oder nennen. Sie wird aber immer einen haben, weil sie sonst diesen Schritt nicht gehen würde. Viele Gründe sind hier schon genannt worden, dazu kommen solche Dinge wie Kontopfändungen oder schlechte Schufa-Meldungen.
Kündigt die Bank außerordentlich und fristlos muss sie nicht nur einen Grund haben, sie muss ihn auch nennen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind aber nahezu immer Vertragsverletzungen, wie bspw. überzogene und nicht wieder abgedeckte Konten. Der außerordentlichen Kündigung gehen auch fast immer Mahnungen voraus.
Sicher prüft die Bank, Du bekommst es bloß nicht mit. Sie prüft auch nicht vor jeder Teilauszahlung, sondern in größeren Abständen, das ist von Bank zu Bank verschieden.
Aber die Bank prüft für sich selbst, nicht für den Bauherren. Das musst Du schon selbst machen. Nicht-Anwesenheit beim Bau kann zu sehr unschönen Überraschungen führen. Würde ich nicht machen.
Eigentlich ist die Anforderung der Bank total sinnlos, weil sie aus dem Gesellschaftsvertrag alleine keine vernünftigen Informationen hinsichtlich Deiner Bonität ziehen kann, denn dazu gibt der Gesellschaftsvertrag alleine nichts her (keine Einkommens- oder Vermögensangaben).
Sinnvoller wäre es, weil Du vermutlich aus dem Unternehmen lebst, sich ein paar Zahlen zum Unternehmen, so es sie denn gibt, zeigen zu lassen. Diese zu analysieren liegt allerdings den Privatkundenbetreuern der Banken nicht, also fordern sie irgendwas an, um es zu haben.
Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.
Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.
Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.
Praktisch ist es ganz einfach: diese Frage interesiert heute und wenn Du Insolvenz angemeldet hast niemanden mehr, auch die Bank nicht. Für die Bank ist NUR von Interesse, ob Du Deinen Kredit weiter bezahlen wirst. Wenn ja (manche machen das) ist gut, wenn nicht, hatte die Bank halt Pech. Das ist Berufsrisiko.
Die vernünftigste Art, mit dem Problem umzugehen, ist mit dem Gläubiger ins Gespräch zu kommen und zu bleiben. Anwälte kosten Geld, Schuldnerberatung kostet Geld, das Gespräch mit dem Gläubiger hingegen ist kostenfrei und vielleicht bekommst Du auch noch einen Kaffee dazu.
Auch der Gläubiger hat ja kein Interesse daran, im Zuge einer Privatinsolvenz Geld zu verlieren. In aller Regel ist er dann aus dieser Position heraus bereit, an Lösungen mitzuwirken.
Die gehen von zeitweiser Ratenaussetzung bis zu einem Teilverzicht und was man sich noch so ausdenken kann.
Aber egal, welche Variante letztlich verhandelt wird, ist fast jeder Gläubiger (insbesondere Banken, ich bin eine) vernünftigen Lösungen gegenüber offen. Je kleiner die Bank, desto offener.
Grundsatz: rückhaltlose offene Kommunikation. Dann wird es gehen. Viel Glück.
Schau mal auf das Kündigungsschreiben der CoBa. Wenn sie am 24.01. ordentlich (gem. Nr. 19,1) ihrer AGB gekündigt hat, dann ist die Kündigung erst zum 24.03. wirksam. So lange funktioniert auch das Konto normal weiter. D.h., wenn Guthaben durch die Überweisung entstanden ist, dann kannst Du das normal am Schalter abheben, eigentlich sollten auch Karte und Online-Banking noch funktionieren.
Wenn die CoBa das Konto endgültig geschlossen hat und eine Überweisung für dieses Konto kommt, würde der Betrag zum Auftraggeber zurückgeschickt.
Es geht beim P-Konto nicht darum, ob der Kontostand den Freibetrag je Monat überschreitet, sondern um die Höhe der im Monat erfolgenden Kontogutschriften.
Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet. Die Herkunft der Gutschriften ist dabei egal, das können auch eigene Bareinzahlungen sein.
Die Bank MUSS informieren und sie muss es schriftlich tun.
das kann sie auch über den Kontoauszug, denn das ist auch eine Schriftform. Denn sie kann sicher sein, dass Du diese Information erhältst, spätestens über den Zwangsauszug. I.d.R. wird sie Dir das aber sehr viel schneller mit ggf. einem Sonderauszug mitteilen.
Es ist tatsächlich so, dass die Bank die Wahl hat, wie sie das P-Konto technisch ausgestaltet, also mit oder ohne Online-Zugang, welche Karten etc.
Ich habe allerdings von der Commerzbank noch nicht gehört, dass sie Online-Banking ausschließt, also wirklich mal mit der Bank sprechen.
Ansonsten kannst Du mit dem P-Konto innerhalb Deines Freibetrages ganz normal agieren.