Bankbürgschaft statt selbstschuldnerischer Bürgschaft?

Hi,

bitte um Hilfe:

Wie hoch sind meine Erfolgschancen mit einer solchen Bürgschaftsform einzuschätzen und wie genau ist der Ablauf? Bringt man dann zur Besichtigung eine Absichtserklärung mit?

Meine Situation: Ich bin 30 Jahre alt, studiere und habe derzeit zwei Minijobs, ab nächsten Monat nur noch einen und einen Job auf Teilzeitbasis. Bekomme derzeit bis auf weiteres (d.h. bis der Antrag durch ist, was in meinem speziellen Fall leider noch bis zum Frühjahr dauern kann) kein Bafoeg mehr. Das Einkommen meiner letzten 3 Monate ist mehr als mau und dass ich ab Dezember einen Teilzeitjob habe, interessiert leider keinen Vermieter, schätze ich. Glücklicherweise musste ich noch nie eine Bürgschaft vorlegen. Da ich nun aber alleine wohnen möchte, komme ich wohl nicht drum herum.

Meine Eltern können aus finanziellen Gründen nicht für mich bürgen, gütigerweise hat sich mein Onkel dazu bereit erklärt - allerdings möchte er keine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeben und besteht darauf, eine Bankbürgschaft in Höhe von 2000€ (welche sogar drei Kaltmieten übersteigen) für mich abzuschließen.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft möchte er nicht, weil er dem fremden Vermieter nicht Schufaauskunft und seine Einkommensnachweise vorlegen möchte, solvent ist er aber allemal.

Ich wohne und suche in einer stark-florierenden Studentenstadt mit Mietpreisen zwischen 550-700€ warm bei einer 30-40qm-Wohnung.

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Ich glaube, hier herrscht ein wenig Verwirrung: nahezu jede Bürgschaft gegenüber einer Bank ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Auf eine andere Bürgschaftsart wird sich, insbesondere wegen des relativ geringen Betrages, wohl keine Bank einlassen, weil sie sonst - je nach Ausgestaltung - erstmal ein Klageverfahren durchziehen müsste. Viel zu aufwändig.

Also: für eine Bürgschaft zur Sicherung eines Kredites der Bank gilt: immer selbstschuldnerisch. Es sei denn, Du findest eine ganz besonders extrem freundliche Bank, die sich auf (für sie) eine große Ausnahme für einen vergleichsweise kleinen Kredit einlässt.

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Die Bank ist so lange an ihr Angebot gebunden, wie sie selbst das will. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Nach Ablauf der Frist wird die Bank - falls das von Euch gewollt ist - ihr Angebot neu kalkulieren (daher die Frist).

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Eine Bank hat kein Gewissen, daher braucht Ihr der Bank gegenüber auch keines zu haben.

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Die haben den Kredit längst abgeschrieben. Solange Du nicht wieder in Österreich ein Bankkonto brauchst, passiert Dir nichts. Falls doch, wirst Du erstmal keinen Kredit dort mehr bekommen. In Deutschland wird niemand davon erfahren.

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Wenn die Bank bei der Kontoauflösung mitmacht (z.B. weil auf dem Konto kein Guthaben war, das hätte gepfändet werden können), dann ist die Kontopfändung weg, weil da nichts mehr ist, was man pfänden könnte. Unabhängig davon bleibt natürlich die Forderung, aus der die Pfändung entstanden ist, unverändert bestehen, der Gläubiger könnte also durch andere Zwangsmaßnahmen versuchen, an sein Geld zu kommen.

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Ich rate folgende Vorgehensweise:

  • erst zur Bank, um zu klären, ob sie das mitmacht
  • dann über einen Architekten die Abgeschlossenheitsbescheinigung besorgen
  • anschließend zum Notar für die Teilungserklärung

Diesen Vorgang kannst Du im Prinzip jederzeit starten, ich würde aber für dien endgültige Umsetzung (also Verteilung der Darlehen auf die drei Parteien nach Durchführung der Teilungserklärung) den Festzinsablauf abpassen, sonst wird ggf. noch Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Mit den Vorbereitungen nach Abklärung mit der Bank könnt Ihr schon vorher anfangen.

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Hi,

das Konto wird frei, wenn der Pfändungsgläubiger seine komplette Forderung zurück hat. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Du wartest darauf, dass die Bank von sich aus überweist, normalerweise tut sie das, sobald Guthaben auf dem Konto ist. 2. Du gibst der Bank den Auftrag, zu überweisen. Wenn genug Guthaben da ist, um die Restforderung zu bedienen, ist das Konto in dem Moment für Dich frei, in dem die Bank den Rest überwiesen hat.

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Die beste und auf den Punkt zutreffende Antwort kommt von Bankrevisor.

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Die Antwort ist klar: NEIN.

Es gibt für Dich keine Kündigungsmöglichkeit. Alle hier abweichend gegebenen Antworten sind falsch. Frag die Bank oder einen Anwalt, der sich damit auskennt.

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In den bisherigen Antworten hier steht ziemlich viel nicht Zutreffendes, deshalb mal in der Reihenfolge:

Wenn Du das Konto bei Deiner bisherigen Bank auflöst sind die Pfändungen erstmal weg, denn ohne Konto keine Kontopfändung. Du kannst dann bei einer anderen Bank meist problemlos ein neues Konto einrichten, wenn die Bank das macht (hängt bei vielen Banken von Deiner Schufa ab). Dieses neue Konto ist solange nicht gepfändet, wie ein Gläubiger es nicht findet.

"Im Übrigen sollte man nicht den "Umzugsservice" der Bank in Anspruch nehmen, weil so die alte Bank von der neuen Bank erfährt." Spielt keine Rolle, weil kein Informationsaustausch stattfindet.

"Die Gläubiger werden von der Alt-Bank über die Kontoauflösung informiert" In aller Regel nicht. Kein Gläubiger fragt nach.

"weil die Pfändungen in der Schufa stehen." Auf gar keinen Fall tun sie das.

"Das macht nur Sinn, wenn das neue Konto nicht in Deutschland ist." Auch nicht richtig. Ein Dich verfolgender Gläubiger muss erstmal herausfinden, wo Du ein Konto hast. Wenn Du 30 km entfernt bei einer kleinen Volksbank ein neues Konto eröffnest, kommt da nie jemand drauf.

"Der Kontopfändung kannst Du Dich auf diese Weise nicht entziehen" Doch, das geht solange gut, bis die Gläubiger Deine neue Bank gefunden haben. Das wird für die nicht ganz einfach, weil sie im Dunklen tappen. Und die, die jetzt schon gepfändet haben, werden sich kaum die Mühe machen, eine weitere Bankverbindung von Dir zu suchen.

"Der Ärger kommt dann, wenn das Ziel des Bankwechsels ist, sich der Pfändung zu entziehen" Ist Blödsinn, weil das kein Vergehen ist, das unter Strafe steht und weil es auch wirklich niemand erfährt.

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Einfache Antwort: nicht reagieren.

Solange Du Dir sicher bist, nichts unterschrieben zu haben, kann keiner was wollen. Und die Bank wird auch irgendwann Ruhe geben.

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In Deutschland geht das nicht.

Die Abgabenordnung verlangt eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers.

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P-Konto nicht aktiv?

Hallo Liebe Finanzfrage Community Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Ich war am 21. April (Donnerstag) bei meiner Sparkasse und habe Antrag auf P-konto gestellt alles easy war innerhalb von 10 Minuten wieder draußen. Der Mitarbeiter meinte das es bis zu 4 Tagen dauern kann, und wenn im online Banking bereich wieder der verfügbare Betrag der selbe ist wie mein Kontostand kann ich wieder abheben! Nein ich habe noch garnichts diesen Monat abgehoben, also auch nicht die 1000€ Grenze überschritten. Am Freitag habe ich mich dann im Online Banking eingeloggt und der verfügbare Betrag war wieder zu sehen. War dann Sonntag versuchen Geld abzuheben: "Derzeit keine Verfügungen von Ihrem Konto möglich". Super dacht ich mir und bin dann direkt am Montag nochmal hin, selbe Fehlermeldung. Heute direkt nochmal die selbe Fehlermeldung... Ich habe jetzt keinen Cent mehr und mein Problem ist das ich am Samstag meinen Personalausweis auf einer Party verloren und jetzt keinen Cent mehr habe für einen vorläufigen. Reisepass besitzte ich auch nicht, sodass ich keine chancen am Schalter habe. Die geben mir echt keine auskunft! Selbst mit meiner EC-Karte und Krankenkassenkarte mit Lichtbild gibt es keine Auskunft. Ich kann mir auch momentan nichts leihen meine Eltern sind auf Geschäftsreise und bei meinen Kollegen sieht es auch schlecht aus. Was kann ich jetzt machen?? Bin quasi jetzt mittellos oder wie man das auch nennen mag. Oder kann es sein das die Sparkasse noch mit dem Geld arbeiten tut? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. LG.

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... und wenn das nicht klappt, versuchst Du, mit Deiner Karte Geld abzuheben. Geht das auch nicht, dann gehst Du an den Schalter und behauptest, dass die Karte nicht funktioniert und man Dir bitte helfen soll, an Dein Geld zu kommen. Vorausgesetzt, auf dem Konto ist tatsächlich Guthaben.

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Frage 1: die 500 €, die die 1.000 übersteigen werden gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Frist (2 Monate) an den Gläubiger ausgekehrt.

Frage 2: gerechnet wird immer vom 01. bis zum 31.. Was innerhalb dieser Zeit auf dem Konto eingeht, kann im Rahmen des Freibetrages verfügt werden. Wenn Dein Gehalt am 15. kommt und du nicht alles verfügst, wird der nicht ausgenutzte Teil des Freibetrages in den Folgemonat übernommen und Du kannst ihn dort verfügen.

Frage 3: Limit erreicht ist Ende. Dann geht gar nichts mehr. Die Überweisung wird nicht ausgeführt.

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Mit Dispo am Limit?

Ich habe mein Studium abgeschlossen und arbeite jetzt den ersten Monat bei meiner ersten richtigen Arbeitsstelle. Da ich nie Bafög o.Ä. genommen habe, war es finanziell immer sehr knapp. Ich habe einen Dispo von 500€. Da ich diesen Monat sehr viele Ausgaben hatte, vor allem was das Auto betrifft (muss jeden Tag bisschen mehr als 100km zur Arbeit fahren, Auto musste repariert werden, mir wurde fälschlicherweise was zu viel abgebucht usw.), bin ich nun echt am Limit des Dispos.

War Donnerstag bei meiner Sparkassenfiliale, um das Limit des Dispos zu erhöhen. Die Sachbearbeiterin war aber natürlich im Urlaub und ist erst morgen wieder da (Habe einen Termin vereinbart um 17 Uhr). Was mir am Schalter aber gesagt wurde ist, dass wenn der Dispo überzogen wurde, die Zahlung zurückgewiesen wird und man 5€ Strafe zahlen muss.

Jetzt habe ich halt ein wenig Panik. Nicht unbedingt wegen dem Geld, ich bekomme Ende der Woche noch 350€ bspw. die mir zu Unrecht abgebucht wurden, längere Geschichte, und irgenwann auch noch mein erstes Gehalt, was die übrigen sagen wir mal dann 200€ ausgleichen. Das ist also nicht das Hauptproblem.

Das Problem ist eher die Zeit. Wenn ich Montagabend die Erhöhung des Dispos bekomme, dann dauert das aber doch auch wieder 2-3 Tage, bis das freigeschaltet ist.

Also meine Frage, was ist die beste Möglichkeit jetzt zu agieren, bzw. was könnte mir im schlimmsten Fall passieren? Wird meine EC-Karte abgelehnt, wenn ich irgendwo bezahlen will? Und wenn die Zahlung durchgeht, mein Dispo überschritten ist und die Zahlung blockiert wird, was kommt dann auf mich zu?

Habe halt total Angst wegen langfristigen Folgen, Stichwort Schufa und was weiß ich. Ist halt echt eine dumme Situation.

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Hör auf Tommy06: die beste Strategie ist Offenheit und Kommunikation mit der Bank. Und einen Dispo hochzusetzen geht manchmal in Sekunden.

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Ja, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du ganz normal ein Guthaben am Schalter abheben. Und nein, Erklärungen bist Du der Bank nicht schuldig, sie wird auch danach nicht mehr fragen.

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Die konstruktivste Antwort hier kommt klar von Hypothekenteam. Das Problem mit Vermittlern besteht darin, dass sie meist nur glasklare Finanzierungen vermitteln. Wenn Du was Spezielles hast wie hier, bist Du bei Deiner Bank direkt klar besser aufgehoben, weil Du mit denen eine Sondersituation sehr viel besser besprechen kannst und die Bank selbst das eigene Risiko besser einschätzen kann, als ein Vermittler.

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Eigene Forderungen der Sparkasse (hier aus der Kreditkartenabrechnung) gehen sämtlichen Pfändungen Dritter vor, insofern durfte sie buchen.

Die Überschreitung des Freibetrages war nicht die Sparkasse, sondern Du, als Du die Verfügungen mit der Kreditkarte getroffen hast. Es wird irgendwo im Vertragswerk zwischen Dir und der Sparkasse geregelt sein, wie damit umzugehen ist. Im Zweifel dort fragen.

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Die € 2,50 der comdirect sind ok, die hast Du damals bei Beginn der Kontoverbindung akzeptiert. 

Die LBB darf auch Gebühren nehmen, steht auch in deren AGB. Aber: sie darf keine 10 € nehmen, auch wenn es in ihrem PLV steht, sondern bestenfalls etwa die € 2,50, die auch die comdirect berechnet hat. 

Aber willst Du sie wegen € 7,50 zuviel berechneter Gebühren verklagen, oder das Ganze unter persönlichem Pech abhaken ?

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