PC aus Firmenvermögen bei Neukauf anrechnen lassen?
Hi.
Ich habe einen Computer über mein Gewerbe gekauft. Der ist schon abgeschrieben und ich benötige einen neuen.
Jetzt ist mir der Verkauf mit Übernahme ins Privatvermögen oder gar mit Gewährleistungspflicht an jemanden anderen zu kompliziert und habe gesehen, dass mein Händler den PC beim Kauf eines neuen ankaufen könnte.
Dazu würde ich den neuen normal bezahlen und nach 14 Tagen eine Gutschrift über das alte Gerät erhalten.
Die Frage ist: Ist das steuerlich so ok? Im Prinzip ist das Gerät abgeschrieben und der Verbleib ist ja über die Gutschrift dokumentiert.
Oder?
2 Antworten
Es ist dch negal, ob er die den sofort gutschreibt, oder erst nach 14 Tagen. Der Verkauf vom alten ergibt einen Veräußerungsgewinn, weil er schon abgeschrieben ist und der neue wird sofort abgeschrieben.
Klar ist das ok. Du buchst den Erlös als Erlös aus Anlagenverkauf und den Restbuchwert - wenn Du da auf 1 € Erinnerungsvermögen eingestellt hast - als Anlagenabgang bei Buchgewinn.
Das wäre bei freihändigem Verkauf genauso, und bei Entnahme auch, nur dass Du dann keinen Verkaufspreis hast, sondern den Wert anders ermitteln musst.