P-Konto und Pfändung?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich besitze bei der Sparkasse ein P-Konto. Ich konnte, solange keine aktive Pfändung auf meinen Konto war, über das komplette Geld verfügen, diese Geld war auch höher als der Freibetrag.
jetzt hatte ich eine aktive Pfändung auf dem Konto und konnte nur bis zu der freigrenze verfügen.
ich habe diese Pfändung jetzt beglichen und es besteht keine Pfändung mehr. Meine Sparkassen Beraterin teilte mit mir, dass sie die Pfändung rausnehmen, sobald sie eine Bestätigung von dem Gläubiger haben. Soweit alles gut.
Dann teilte sie mir aber mit, dass ich um wieder über den restlichen betrag auf meinem Konto verfügen zu können, ich die Zusatzvereinbarung zum P-Konto aufheben müsste und ich nicht über den restlichen Betrag verfügen kann, sobald die Pfändung rausgenommen wurde. Ist das so richtig? Ich habe das letzte Jahr doch auch ein P-Konto gehabt ubd konnte über die freigrenze mein Konto belasten. Das ging nur jetzt nicht mehr, weil eine aktive Pfändung vorlag. Kann mir da jemand weiterhelfen?
liebe Grüße
2 Antworten
wieder über den restlichen betrag auf meinem Konto verfügen zu können, ich die Zusatzvereinbarung zum P-Konto aufheben müsste und ich nicht über den restlichen Betrag verfügen kann, sobald die Pfändung rausgenommen wurde. Ist das so richtig?
Nein, das ist nicht richtig. Wenn die Pfändung erledigt ist, greifen die Freibeträge und Verfügungsbeschränkungen nicht mehr, bis die nächste Pfändung eingeht.
Nein. Solange keine Pfändung vorhanden ist, funktioniert das P-Konto ohne die Freibetragsbeschränkungen.