Omegle Game strafbar?

1 Antwort

Das lässt sich ohne weiteren Kontext nicht beantworten. Sofern einzelne Beteiligte jünger sind als 14 Jahre, halte ich eine grundsätzliche Strafbarkeit aber für nicht ganz abgelegen (irgendwas im 176-er Bereich?).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

densix 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 03:24

nein, nichts im 176-er Bereich

densix 
Beitragsersteller
 04.03.2022, 12:05
@Answer123

ab 14 Jahen meinte ich, die Personen nehmen dass ja meistens auf

Answer123  04.03.2022, 22:24
@densix

Oben hast du geschrieben "wenn die das nicht aufnehmen". Die reine Animieren zu den hier im Raum stehenden Handlungen dürfte bei Jugendlichen nicht strafbar sein. Wenn die Vorgänge heimlich aufgezeichnet würden und die Aufnahmen als pornographisch einzustufen wären (im Einzelfall zu prüfen), dürften Herstellung und Besitz durch Dritte dem Grunde nach § 184c Abs. 1 und Abs. 3 StGB erfüllen. Zu prüfen wäre, ob auch die Livedarstellung solcher Handlungen (Livestream) als jugendpornographischer Inhalt einzustufen wäre, davon gehe ich aber sehr aus.

Sofern die Aufzeichnungen ebenfalls einvernehmlich erfolgen und nicht an Dritte weitergegeben werden, würde ggf. der Ausnahmetatbestand des § 184c Abs. 4 StGB greifen.