Nicht Veranlagungs- Bescheinigung
Ein Freund von mir hat eine NV-Bscheinigung. Hierbei sind ca. 8.000 Euro an Kapitalerträge steuerfrei. Sollte er jedoch darüber liegen und es nicht melden, wie wird das Finanzamt darüber erfahren, wenn er sonst keine anderen Erträge bzw. Einkünfte hat.
2 Antworten
Damit man eine NV Bescheinigung erhält (sie ist immer für drei Jahre gültig) darf man eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschreiten (hab die ganaue Zahl leider nicht im Kopf, aber 8000,00 € um den Dreh kann hingehen). Bei der Beantragung muss man bereits seine Einkommensverhältnisse offen legen. Das Finanzamt hat die technische Möglichkeit, die Stammdaten des Antragstellers bei allen Banken abzurufen, d. h. das Finanzamt prüft bei welchen Banken welche Konten und Kontoarten bestehen, dabei sind aber keine Kontostände ersichtlich. Treten hierbei bereits Unterschiede zwischen den Angaben des Antragstellers und den Informationen des Finanzamt auf, wird es sicherlich genauer prüfen. Theoretisch kann das Finanzamt auch die Kontostände abfragen, bräuchte dazu aber die Genehmigung und müßte zusätzlich auch den Kontoinhaber darüber informieren. Kurz gesagt, das Finanzamt hat die Möglichkeit festzustellen welche Konten bestehen und könnte auch deren Kontostände ermitteln, inwieweit dies jedoch ohne Genehmigung geschieht, wird nicht zu erfahren sein.
Der Steuerpflichtige ist selber dafür verantwortlich, die Situation und das Einkommen zu melden, wenn es über den NVB-Rahmen hinaus geht.
Mehr unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung
Da Deine Frage auf eine Steuerverkürzung abzielt, werde ich Dir die Ausforschungsmittel des FA nicht mitteilen, da mir an legalen, berechtigten Steuereinnahmen persönlich sehr gelegen ist.