nicht unterschriebene EC-Karte geklaut: Haftbar bis zum Ablaufdatum der Karte?
Hey liebe Leute!
Mir wurde heute meine nicht unterschriebene EC-Karte geklaut (unfassbar dämlich, ich weiß, hab es immer wieder verplant, sie zu unterschreiben).
Natürlich habe ich die Karte sofort sperren lassen und war bei der Polizei wegen der KUNO-Registrierung und einer Verlustmeldung. Aber ich weiß auch, dass damit auf keinen Fall allen unterschriftsbasieren Transaktionen ein Riegel vorgeschoben wurde. Vermutlich liegt meinerseits nun grob fahrlässiges Handeln vor, was wohl bedeutet, dass die betrogenen Händler Schadenersatzanspruch stellen können oder? Kann ich dieser verzwickten Situation irgendwie ein Ende bereiten. Würde die Auflösung des Kontos irgendetwas ändern? Oder soll ich mich direkt der Polizei stellen? Ich würde lieber verurteilt werden, als nun die nächsten 4 Jahre jeden Tag Angst haben zu müssen, dass vielleicht eine Zahlung über mehrere Tausend Euro reinkommt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße Lisa
5 Antworten
Hallo,
ich würde vorschlagen, jetzt möglichst täglich die Kontobewegungen zu beobachten um eventuelle Unregelmäßigkeiten unverzüglich melden zu können. Nur so kannst du einigermaßen sichergehen, den finanziellen Verlust zu begrenzen – denn nach dem Zeitpunkt der Sperrung anfallende Falschabbuchungen gehen in das Risiko der Bank über.
du hast doch bisher richtig gehandelt, bleib ruhig !
Was meinst du mit " direkt bei der Polizei stellen " ? Willst du dich einsperren lassen, den Kopf in den Sand stecken bei Gefahr ? Das überlaß mal dem Vogel Strauß, dem hilft es nicht wirklich in der Not und dir auch nicht ! ;-))
Übrigens kann man doch mit EC-Karte und Unterschrift ohne Pin nirgens zahlen. Man kann nur eine Abbuchungserlaubnis geben und dann mit falscher Unterschrift wäre die eh unwirksam.
Übrigens sind EC-Karten-Terminals in Geschäften aufgetaucht, die die PIN auf den Kassenbon ausdrucken, wenn die Transaktionen abgebrochen werden. Ein Softwarefehler der seit Wochen besteht. In der aktuellen ct gibt es einen Leserbrief dazu. Hier sind ebenfalls Hinweise dazu, das das öfter vorkommt:http://www.pfiffige-senioren.de/schutz-ec-kartenbetrug.htm
Das erzähle mal meiner Apotheke. Dort zahle ich immer mit Scheckkarte und Unterschrift. Außerdem kannst Du Dir den Link einmal anschauen, den ich gepostet habe.
Wieso muss man bei einer nicht unterschriebenen Karte haften? Das ist nicht so. Vielmehr hat man die Gewissheit, das der Dieb die Unterschrift nicht nachmachen, fälschen kann und für Dich in jedem Fall die Möglichkeit besteht zu beweisen, das nicht Du unterschrieben hast. Das ist ja beim Fälschen der Unterschrift nicht immer möglich. Schlecht ist allerdings, wenn der Dieb zugleich Deine Gesundheitskarte mit Unterschrift oder Deinen Perso geklaut hat und nun doch über Deine Original Unterschrift verfügt als Vorlage für eine Fälschung.
Hallo Lisa,
Bleib mal ganz cool, Du hast doch die Karte sofort sperren lassen wie Du schreibst. Also kann nicht mehr allzu viel passieren, Du musst weder das Konto auflösen noch Dich der Polizei stellen. -;)))
Lies Dir das mal durch, wenn Du es nicht schon kennst:
Ich sehe die fehlende Unterschrift so kritisch nicht, weil die, wie hier geschrieben, beim Einkauf so gut wie nicht geprüft wird. Der Händler müsste auf jeden Fall das erst einmal nachweisen. Und das wird schwierig, wenn die Karte nicht gefunden wird.
Schließlich kann der Dieb mit der EC Karte ohne Pin nicht zahlen. Gibt er eine Abbuchungserlaubnis mit falscher Unterschrift ist diese eh ungültig.