Trägt der Händler das Risiko, wenn er EC-Karte mit Unterschrift akzeptiert und diese geklaut ist?

3 Antworten

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Das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift (ohne PIN-Nummerneingabe) ist praktisch wie eine Lastschrift (Abbuchung, Einzugsermächtigung) und damit genau so einfach zu stornieren.

Die Betrüger kauft mit der geklauten Karte ein.

Der Händler ist allerdings derjenige, der den Anspruch auf Geld per Lastschrift an Dich stellt. Der Händler trägt das Risiko. Bei EC-Karten-Einkäufen mit gestohlener Karte und gefälschter Unterschrift, (also ohne die Verwendung der PIN), haftet der Handel. Du selbst hast lediglich Ärger, aber keine finanziellen Einbußen.

Das risiko trägt der Händler, denn der prüft ja in dem Fall die Unterschrift udn es läuft im Abbuchungsverfahren.

Kann sein, dass die Versicherung da mitspielt und erstattet.

Der Karteninhaber hat damit keine Probleme. Wenn ohne Angabe der PIN gezahlt wird, kann der Lastschrift widersprochen werden. Der Händler muß dann seine ansprüche im Klagewege durchsetzen. Das wird er erfolgreich nicht können da es an einem vertraglichen Anspruch fehlt. Allerdings hat man als Kunde da zunächst mal den Ärger der Abwehr des Anspruchs am Hals.