Nach 2 Jahren Wohnberechtigungsschein?

3 Antworten

Ich würde vermuten (!), dass die Vermieter vorher Post von der Stadt bekommen haben, dass sie die Vermietung an berechtigte Personen nachweisen sollen?


berlina76  08.12.2023, 09:07

Habe gerade ein wenig gegoogelt, scheinbar, kann der Mieter nicht rausgeworfen werden, aber wenn er keinen WBS nachweisen kann, kann der VM die Miete um den Sozialzuschlag erhöhen, bzw kann die Stadt diesen Betrag vom Mieter fordern, sofern der Mietspiegel das zulässt und die Wohnung drunter liegt.

Ein Existierender Mietvertrag kann vom VM nicht einfach gekündigt oder geändert werden.

Ich glaube kaum, das er berechtigt ist den Schein nachzufordern.

Was anderes währ es, wenn du bei Einzug von dem Schein wustest und ihr vereinbart hattet, das du diesen nachreichst, dann könnte man dir vorwerfen, die Wohnung erschlichen zu haben und dann währe der Mietvertrag tatsächlich nichtig.

Ergo, ab zum Mieterschutz, wenn dein VM weiter auf den WBS besteht.

Hallo,

Ich bin der gleichen Meinung wie @Eifelia !

Denn der WBS ist als Nachweis bestimmter Einkommensgrenzen, die zum Bezug öff. geförderter Wohnungen berechtigen.

Ich meine sogar, der Vermieter hätte euch die Wohnung ohne diesen WBS gar nicht vermieten dürfen, das Problem ist, das zuständige Amt kann vom Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses verlangen, wenn er diesen Nachweis nicht erbringt.

Ob nun Unwissenheit des Vermieters oder nicht, du solltest hier dringend kooperieren, wenn dich auch primär kein Verschulden trifft.

🖐


berlina76  08.12.2023, 08:56

Dabei sehe ich aber das Problem, das man den WBS bei Einzug braucht, wie sich nach dem Einzug die Finanziellen Verhältnisse ändern hat den VM gar nichts anzugehen. Man kann natürlich eine angemietete Wohnung behalten, auch wenn man nicht mehr WBS berechtigt währe.

Der Fragesteller müsste also nicht den Ist Zustand nachweisen sondern den Zustand zum Zeitpunkt des Einzuges und ich glaube nicht, das die WBS Stelle einen rückwirkenden Bescheid ausfüllt.

Ich bleib dabei, ab zum Mieterschutz.