Muss man bei einer Zahnreinigung den Betrag vorstrecken bevor die Versicherung evtl zahlt?
Muss man bei einer profesiionellen zahnreinigung den Betrag evtl. vorstrecken bevor die Versicherung den Betrag evtl. noch zahlt?
3 Antworten
Es gibt Zahnärzte, die verlangen für eine professionelle Zahnreinigung gerade mal 40,- Euro, aber es gibt auch Zahnärzte, die lassen sich diese besondere Behandlung mit bis zu 300,- Euro honorieren. Dem Zahnarzt sind keine Grenzen gesetzt, er kann den Preis für die professionelle Zahnreinigung selbst festlegen.
Aber es gibt Ausnahmen vonseiten der Krankenkassen, denn einige Kassen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten.
Also: Vorher beim Arzt nach den Kosten erkundigen, bei der Krankenkasse nach eventuellen Zuschüssen fragen, in Vorkasse treten und die Rechnung entweder voll , oder nur den Restbetrag bei der Versicherung einreichen.
Sicher muss man das vor strecken. Ausnahme sind einige Gesetzliche Krankenversicherungen. Die übernehmen dies bei zugelassenen Zahnärzten. So etwas kostet ab 40€ und wird in der Regel von der Zahnarzthelferin durchgeführt. Du kannst dem Zahnarzt allerdings auch 300€ bezahlen, damit der seinen nächsten Porsche bezahlen kann.
welche Versicherung?
- Wenn GKV, dann wird die gar nicht zahlen.
- Wenn PKV bzw. Zusatzversicherung, dann ist zu prüfen, ob das mitversichert ist.
Bei einer privaten Versicherung ist es so: man bekommt eine Rechnung, reicht die ein und bekommt nach x Tagen/ Wochen einen Erstattungsbetrag. Wenn der (Zahn)Arzt so lange warten kann, dann tut er das und man überweist nach Erhalt der Überweisung durch die KV. Wenn nicht, dann geht man in Vorleistung und zahlt den Betrag vor der Erstattung.