ALG1 und Beratervertrag?
Guten Abend, der Arbeitgeber kündigt meinem Sohn betriebsbedingt zum Jahresende, will mit ihm aber ggf. einen Beratervertrag auf selbständiger Basis für ein weiteres Jahr machen. Kann er in dieser Zeit ALG1 beziehen? Wie muss er sich korrekt verhalten?
2 Antworten
Entscheidend ist wie viele Stunden er pro Woche arbeitet. Bei Bezug von ALG1 kann man sich einen Nebenverdienst bei der ArbAgentur genehmigen lassen bei 14.5 Wochenstunden und maximal 165€ Gewinn/Einkommen. Man kann auch für solch einen Beratervertrag eine Anschlagzahlung vereinbaren und die Rechnung stellen nachdem das ALG1 ausgelaufen ist. Dann wäre man im "grünen Bereich". Allerdings könnte es auch sein, das sich der Arbeitgeber nur die Abfindung sparen will. Hängt davon ab, wie hoch die Beträge sind.
wenn er Berater auf selbständiger Basis ist, dann kann er kein Alg 1 beziehen. Entweder er ist arbeitslos oder eben nicht. Und wenn er freier Berater ist, dann ist er es nicht.