Muss ich mich bewerben?

3 Antworten

also auf "Stellenempfehlungen" kann man sich bewerben, ist aber keine Pflicht.
Auf "Vermittlungsvorschlägen" musst du reagieren, entweder du bewirbst dich darauf, oder du gibst einen vernünftigen Grund an warum du dich auf die Stelle bei Zahnarzt XY nicht bewirbst , z.B. Arbeitststelle zu weit weg, oder wenn du dich dort schon einmal beworben hast und schon eine Absage bekommen hast, oder andere Gründe

Bei Vermittlungsvorschlägen gibt es aber auch noch die Steigerung :
"Mit Rechtsbelehrung"
Darauf solltest du dich zwingen bewerben, denn sonst kann es Sanktionen in Form von einer Kürzung der Leistung oder eine Sperre auf Zeit geben.


Sandra130222 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 14:57

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. 😊

Du musst um Deiner Mitwirkungspflicht gerecht zu werden, dich auf diese Vorschläge hin auch bewerden.

Entsprechendes kannst Du der Rechtsmittelbelehrung entnehmen.


Sandra130222 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 15:13

Und wie gebe ich bei der Arbeitsagentur an das ich mich dort beworben habe ? Bzw wie weise ich es vor?

Gaenseliesel  15.11.2021, 18:04
@Sandra130222

Hat man keine Kopien von den Bewerbungen(zB. im PC abgelegt), dann kannst du auch nichts nachweisen..... in dem Fall musst du selbst potenzielle AG für Bewerbungen ausfindig machen.

Bewirb dich einfach auf die restlichen Vermittlungsvorschläge die noch offen sind. Zu den anderen hast du Nachweise (!) oder eine berechtigte (?) Erklärung zu den Gründen der Abneigung.

Darüber hinaus kannst du dich auch auf eigens herausgesuchte Adressen bewerben, um die Anzahl der insgesamt geforderten 8 Bewerbungen, wenigstens annähernd ausgleichen zu können.

Damit bist du zumindest deiner aktiven Mitwirkung nachgekommen ‼️