Muss ich meinen Lottogewinn abtreten (Insolvenz)?
Hallo liebe Community,
Ich befinde mich seit 16 Monaten in einer Privatinsolvenz. Nun habe ich vergangene Woche im Lotto gewonnen. Mit dem Gewinn könnte ich und möchte ich auch die Schulden samt den dazu entstandenen Schaden plus Verfahrenskosten der Insolvenz abzahlen.
Da der Gewinn auf dem Konto meiner Frau ist und diese mit der Insolvenz nichts zu tun hat fordert jetzt der IV von Ihr die Hälfte des Gewinns. Da wir uns ja den Gewinn teilen als Eheleute.
Restschuld uns Verfahrenskosten wären ca. 40.000€ die Hälfte des Gewinns sind 760.000€. Unsere Sorge ist dass das Geld nicht mehr zurück kommt also der Rest (720.000€)
Ich habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt.
Auf was muss ich mich einstellen?
Vielen Dank.
2 Antworten
Wenn die Schulden plus Kosten wirklich nur 40.000,- sind, ist die Forderung überzogen.
Also ist der Vorschlag von @Alarm67 richtig, z. B. 100.000,- zahlen und abrechnen lassen.
Der Gewinn ist ja groß genug, bis die 8 Wochen um sind, braucht ihr nicht zu hungern und zu frieren.
Aber vor allem das Gefühl, nie wieder Gerichtsvollzieher, nie wieder eine Mahnung. Gratulation und alles Gute.
Der Insolvenzverwalter kann nicht pauschal die Hälfte des Gewinns fordern. Lesen Sie bitte das Schreiben erneut. Eventuell lassen Sie sich das Schreiben von jemanden durchlesen mit guten Deutschkenntnissen.
Könnte es eine grobe vorab Schätzung sein , auf Grund Höhe der Schulden , da der Gewinner sich vielleicht ins nicht EU Ausland absetzen könnte ?
Auch wenn es heißt "Gewinn pfänden" bedeutet nicht den kompletten Gewinn, auch nicht teilweise. Es bedeutet stets die Deckung der Forderung in Höhe der Forderung.
Vielen Dank für Ihren Vorschlag.
Es ist tatsächlich so das ich die Hälfte des Gewinns überweisen muss aufgrund Verschleppung des Kapitals. Nun hat unser RA eine Einigung heute mit dem IV Verwalter getroffen.
Die Sorge des IV ist das noch Schulden bestehen von dem er nichts weiss. Wobei ich alle Gläubiger und Schulden genannt habe bei Insolvenzeröffnung.
Wir überweisen Ihm 150.000€. Sobald der IV seinen Schlussbericht erfasst hat wird die Differenz uns zurück gezahlt nach Prüfung durch das zuständige Amtsgericht.
Der ganze Abschlussprozess wird ca 8 Wochen dauern.