Antwort
Ja, das musst Du. Darum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Entweder Du zahlst das an den oder Dir wird das Auto gepfändet. Es steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ja auch drin, wohin Du zahlen musst. Das ist ein Beschluss, der bei Gericht erwirkt wurde, extra zu diesem Zweck. Deswegen bist Du der sogenannte "Drittschuldner". Meine Freundin arbeitet in einer Anwaltskanzlei.