Ja, das musst Du. Darum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Entweder Du zahlst das an den oder Dir wird das Auto gepfändet. Es steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ja auch drin, wohin Du zahlen musst. Das ist ein Beschluss, der bei Gericht erwirkt wurde, extra zu diesem Zweck. Deswegen bist Du der sogenannte "Drittschuldner". Meine Freundin arbeitet in einer Anwaltskanzlei.
Antwort
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Hallo. Also bei uns im Notariat schicke ich den Antrag sofort nach Beurkundung ab. Unser Finanzamt hier in Lübeck braucht immer so einen Monat um an den Käufer die Rechnung für die Steuer zu versenden. Sobald diese dann bezahlt ist, bekommen wir die UB.
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