Muß ich einer Baufirma für Sanierungsarbeiten einen Vorschuß zahlen? Wenn ja wieviel?
Ich habe eine Baufirma beauftragt, Sanierungsarbeiten durchzuführen. Es wurde an einigen Stellen angefangen, aber noch nichts zu Ende gebracht. Nun wurde ich vom Bauunternehmer angesprochen, daß ich einen Vorschuß zahlen soll, und zwar die Hälfte des Kostenvorschlages. Die Begründung: Er habe viele offene Rechnungen von anderen Kunden. Eine Vereinbahrung über einen Vorschuß wurde bis jetzt nicht getroffen, es war auch keine Rede davon. Nun habe ich Bedenken, ob es auch in Ordnung ist. Einerseits kann ich ihn auch gut verstehen, andererseits kann ich doch nichts dafür, daß die seine Kunden so ein Mist bauen. Nun habe ich eine Frage: Darf er von mir den Vorschuß verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus
3 Antworten
Dass nach Auftragserteilung und angefangenen Arbeiten plötzlich ein Vorschuss gefordert wird, ist unseriös. Wenn Du einigermaßen sicher sein willst, dass Dein Auftrag korrekt ausgeführt wird, dann zahle keinen Cent, bevor Dein Auftrag nicht mängelfrei fertiggestellt wurde. Wenn das Unternehmen mit Einstellung der Arbeiten droht, setze einen Termin und kündige nach dessen Ablauf die Fertigstellung des Auftrags durch ein anderes Unternehmen und Schadensersatzforderungen an.
Wenn Deine Baufirma so viele offene Rechnungen hat, dann soll sie erst da mal ihr Geld eintreiben. Sei vorsichtig, viele offene Rechnungen können auch ein Zeichen dafür sein, dass das Unternehmen keine mängelfreien Leistungen abliefert.
Recht herzlichen Dank für Deine Antwort. Sie ist sehr hilfsreich. Jetzt weiß ich wie ich mich verhalten soll.
Es ist üblich, für Materialbeschaffungen (z.B. Zement, Steine, Dämmmaterial, ...) Vorauszahlungen zu leisten. Das ist nachvollziehbar.
Für Arbeitsleistungen werden normalerweise keine Vorauszahlungen vereinbart, da dem Unternehmer hier auch keine Kosten vorab entstehen. Die Arbeiter werden wöchentlich oder monatlich bezahlt, d.h. das wäre auch das Intervall, in dem Du Zahlungen Zug um Zug leisten kannst.
Beachte dabei jedoch, daß dies immer dem prozentualen Baufortschritt entsprechen muss. Sonst werden hier Stunden um Stunden abgerechnet, ohne daß die Leistungen den Baufortschritt insgesamt im gleichen Verhältnis weiterbringen. Das ist ein spezielles Phänomen bei Dumpingpreisen, die geringer als die erforderliche Stundenleistung angesetzt wurden.
Bedenke, daß im Falle der Insolvenz des Unternehmers die Arbeiten von einem anderen, neu zu beauftragenden Unternehmen fortzuführen sind, d.h. für mind. 80% davon noch Mittel vorhanden sein müssen. Diese Überwachung obliegt normalerweise einem Projekt- oder Bauleiter, wobei ich auch weiß, daß diese auch oft von der Sanierungsfirma selbst gestellt werden ;-)
Es ist ein schönes Gefühl, so schnell eine hilfreiche Antwort bekommen zu haben.Recht herzlichen Dank Dir dafür..