Muss ich ein Wunschfrei begründen?
Hallo,
Ich arbeite im Bereich der Pflege.
Bisher konnten wir pro Monat 4 Tage wunschfrei eintragen. Jetzt kam ein Rundschreiben von der Geschäftsleitung, das nur noch 2 Tage möglich sind. Soweit klar. Dieses wunschfrei soll allerdings immer begründet werden. Das kann doch sicher nicht rechtens sein?
1 Antwort
Doch. Wenn ihr eine 7 Tage Woche habt, dann stehen euch anstelle der Sonntage 4 freie Tage im Monat zu. Diese muss der AG so legen, das sie nicht mit den gesetzlichen Regelungen kollidieren, denn ihr dürft auch nur eine bestimmte Anzahl an Tagen hintereinander Arbeiten.
Das er also eure Wunschfreitage beachtet ist ein entgegenkommen, es sind keine Urlaubstage. Theoretisch kann er die Tage streng nach Verordnung aufteilen.
Genau. Er möchte quasi eine Bemerkung zum Wunschfrei Eintrag wie "Arzttermin" oder "Ich möchte mal 2 Tage im Bett bleiben" und das kann m.E. nicht angehen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es der FS darum, dass sie ihre Wünsche begründen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass der AG Gründe hören will, damit er bei gleichen Wunschtagen gewichten kann. Ich würde allerdings auch sagen, dass ihn die Gründe seiner Arbeitnehmer, warum diese einen bestimmten Tag frei haben wollen, mal so gar nichts angehen.