Muss ich als Sprachtrainer ein Gewerbe oä anmelden?
Ich arbeite schon seit einigen Jahren als Sprachtrainerin für zwei verschiedene Sprachschulen (und Volkshochschule). Bei der Lohnsteuererklärung gebe ich diese Einkünfte brav an und setze auch ein Arbeitszimmer und Büromaterial ab. Immer mehr bekomme ich auch direkte Aufträge. Muss ich mich irgendwo noch offiziell anmelden (Gewerbe oä)oder mach ich alles richtig? Fördert das Arbeitsamt Existenzgründung und gehör ich zur Zielgruppe (Hausfrau nach Elternzeit). Ich kenne mich leider in Deutschland gar nicht aus. Im Voraus vielen Dank!
2 Antworten
Sofern du selbst Aufträge annimmst, ist die Gewerbeanmeldung Pflicht! Denn du musst deine Einkünfte versteuern. Allerdings hast du als Kleinunternehmer einen gewissen Freibetrag. Als Angestellter muss du kein Gewerbe anmelden. Selbstverständlich kannst du auch nach der Elternzeit arbeiten. Ich wüsste nichts, was dich daran hindern könnte.
Was hat denn die Gewerbeanmeldung mit einer Besteuerung zu tun?
Ich nehme schon seit langer Zeit Aufträge an und habe noch nie ein Gewerbe angemeldet. Wozu auch?
Was ist denn ein Kleinunternehmer und was für einen gewissen Freibetrag hat dieser denn?
Du kannst als Sprachlehrer auch einfach freiberuflich arbeiten. Dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Die freien Berufe findest du in §18 EStG. (http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html)