Antwort
Sofern du selbst Aufträge annimmst, ist die Gewerbeanmeldung Pflicht! Denn du musst deine Einkünfte versteuern. Allerdings hast du als Kleinunternehmer einen gewissen Freibetrag. Als Angestellter muss du kein Gewerbe anmelden. Selbstverständlich kannst du auch nach der Elternzeit arbeiten. Ich wüsste nichts, was dich daran hindern könnte.