Müssen beide Kontoinhaber bei einer Kontoeröffnung anwesend sein?

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wir kennen es so, das bei eröffnung der konten die jeweiligen personen auch persönlich vor ort sein sollten. zumindest wenn nicht zusammen möglich,nacheinander.somit sind die personen der bank "persönlich" bekannt.

später braucht man meistens nur die formulare unterschrieben bei der bank wieder abgeben. bei gemeinschaftskonten sind daher BEIDE unterschriften notwendig und auch bei änderung der freibeträge.

Die Kontoeröffnung braucht eine Legitimitationsprüfung nach § 154 Abgabenordnung. Bei einer Filialbank ist das persönliche Erscheinen erforderlich, aber es gibt auch andere Lösungen, beispielsweise das post ident Verfahren.

Die Filialbank hat also mehrere Möglickeiten, in der regel muss aber keder Kontoinhaber sich persönlich ausweisen.