Minijobler- 4 Wochen keine Aufträge bekommen, automatisch abgemeldet, sprich Kündigung?
Hallo, folgendes Problem haben wir,
derzeit ist eine Freundin im Securityservice auf geringfügige Basis eingestellt.
Auf Grund der Coronakrise sieht die Auftragslage nicht gerade rosig aus, so das sie den Monat (März) keine Aufträge hatte bzw. bekommen wird.
ihr wurde die Tage ein Auftrag angeboten, jedoch bringt dieser Ort/ Umgebung/ Einsatzstelle erhebliche Risiken mit, welche sie nicht akzeptieren kann.
So hat sie den Auftrag abgesagt und daraufhin wurde ihr gesagt, sollte sie 4 Wochen ab Stück nicht arbeiten, so wird sie automatisch von der Knappschaften abgemeldet und verliert somit ihren Minijob.
„das seien Gesetze, welche nicht erst seit gestern bestehen, es läuft immer so ab, bei allen minijobler , und es sei doch nichts Neues!“
STIMMT DAS????? Ist das rechtens??
vielen Dank vorab. Hab leider nichts brauchbares Ich Internet zu diesem Thema gefunden 🙈
2 Antworten
Ich bin Mini-Jobberin bei einer großen Firma , seit vielen Jahren . Habe schon einiges mitbekommen . Wenn die jemand kündigen wollen , wird diese Person einfach in ein anderes Objekt versetzt . Einige km weit entfernt !! Die Person wo keine Fahr möglichkeit hat und da nicht hinkommt , wird einfach gekündigt . Mit einer Versetzung in ein anderes Objekt muß man einverstanden sein , das steht auch so in den Arbeitsverträgen .
Ich kenne das so , bei der Bundesknappschaft kann einen nur der Arbeitgeber abmelden oder anmelden . Ich würde mal bei der Mini-Job Zentrale anrufen und nachfragen oder dem Zoll melden . Manchmal interessiert die solche Fälle .
Danke für deine Antwort.
Meine Freundin war und ist nicht gebunden an einen festen Standort. Aufträge gehen raus, alle Mitarbeiter werden angeschrieben, gefragt, wer dieses Objekt machen möchte. Antwortet ein Mitarbeiter, ist der Auftrag an denjenigen zugeteilt.
Bisher war die Verneinung eines Auftrages absolut kein Problem, unabhängig von den bereits geleisteten Stunden -/ oder auch evtl. Nuller-Monate. (Drum die ganze Verwirrung über die Aussage vom Vorgesetzten)
Sie verneinte das Objekt, aufgrund von gesundheitlichen Risiken vor Ort, (evtl. Ansteckung vom Corona-Virus) welche nicht tragbar wären für ihren Hauptjob. Sie arbeiten zzgl. noch Vollzeit/5 Tage/Woche. Hauptjob= Nicht verzichtende Mitarbeiterin in der Produktion; Nebenjob=Aktuelles Objekt~Security im Supermarkt, aufgrund von Corona-Verrückten-Hamsterer. Schutz von Personal und Ware im Supermarkt).
Der Nebenjob wird an den Hauptjob angepasst, so kenne ich das zumindest.
Meldet die Knappschaften jemanden ab, nur weil er vier Wochen nicht gearbeitet hat? ( Grund dafür, evtl. die Auftragslage; Überschuss an Mitarbeiter; oder auch vom Mitarbeiter gewünscht Auftragspause, natürlich unentgeltlich)
Hier klärt die Minijob-Zentrale bei der Knappschaft Bahn-See auf. Alle Formalias zur Kündigung samt Kündigungsfristen gemäß Betriebszugehörigkeit sind aufgelistet:
Eine automatische Abmeldung ohne vorherige Kündigung ist nicht erlaubt.
Es gilt aber auch:
Sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber können das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn es aus wichtigem Grund unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis
- bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder
- bis zur vereinbarten Beendigung fortzuführen.
Was ich noch hinzufügen sollte;
Ihr wurde mitgeteilt, dass die Abmeldung bei der Knappschaften nicht durch Unternehmen selbst veranlasst wird, sondern direkt von der Knappschaften ausgeführt wird.
Entspricht das wirklich der Wahrheit??? Wäre schon ein dickes Ding, sollten die Vorgesetzten wirklich mit solchen Mitteln arbeiten. Wer arbeitet schon gerne unter solchen “Umständen(1)“. („Umstände(1)“ beziehen sich auf das (Fehl-)Verhalten des Vorgesetzten gegenüber seinen Mitarbeitern)