Mietkauftionsbürgschaft: Badewannenreparatur wird nicht bezahlt
Hallo, ich bin Vermieterin einer Wohnung. Die Acrylbadewanne wurde mit einem heißen Topf beschädigt. Nach Erhalt des Kündigungsschreiben habe ich dem Mieter mitgeteilt, dass er die Badewanne reparieren lassen soll. Dieses ist bis zum Auszug natürlich nicht passiert. Im Wohnungsübergabeprotokoll ist die Beschädigung festgehalten worden. Wir habe die Wanne für Eur 450,00 reparieren lassen. Nun will die Versicherung der Mietbürgschaftskaution diese Reparatur nicht bezahlen, da wir die Voraussetzungen des § 281 BGB (Mängelanzeige und Nachfristsetzung an den Mieter) nicht eingehalten haben. Dazu muss man noch sagen, das wir vom Anwalt des Mieters ein Schreiben erhalten haben, dass er mittellos (Hartz 4) ist und er nicht in der Lage ist etwaige zu Recht gelten machende Ansprüche zu begleichen. Habe ich irgendeine Möglichkeit mein Geld doch noch von der Mietbürgschaftskaution zu bekommen? Danke im voraus für Eure Antworten.
1 Antwort
Habe ich irgendeine Möglichkeit mein Geld doch noch von der Mietbürgschaftskaution zu bekommen?
Du kannst versuchen, eine Klage gegen die Versicherung einzureichen. Zwar halte ich die Klage nicht für per se aussichtlos, aber doch unsicher im Ausgang. Im Prinzip nämlich hat die Versicherung recht und man müßte versuchen einen der Ausnahmefälle vom Nachfristerfordernis zu begründen.
Mein Rat an Dich ist: Demnächst keine Bürgschaften mehr akzetieren und in Übergabeprotokolle die Formulierung aufzunehmen, dass der Mieter der Vermieter beauftragt, vorhandene Mängel auf Rechnung des Mietes beheben zu lassen.
Kommt drauf an: Man kann ja Alternativen vorgeben (Ja/Nein) und man kann das handschriftlich drunter schreiben. Man bekommt es schon hin, dass das nicht AGB sondern Einzelvertrag ist.
D.H. Wobei letztere Klausel unwirksam sein dürfte.