Mietfrist in Pensionen?
Hallo,
ich wohne seit 4 Jahren in einer Pension. Ich habe keinen schriftlichen Mietvertrag. Nun habe ich eine Wohnung gefunden und werde zum 01.12. Ausziehen. Jetzt will meine Vermieterin, das ich 3 Monate Kündigungsfrist einhalte. Ist das Rechtens??? Wenn Nein (was ich hoffe) kennt jemand das Gesetz ???
Sie will zur Sicherheit, das ich weitere 3 Monate zahle, meinen Kühlschrank einbehalten den ich vor einen halben Jahr gekauft habe. Darf Sie das???
Ich hoffe Ihr könnt mir schnell helfen.
3 Antworten
Wird der Mietvertrag über einen Zeitraum von über einem Jahr geschlossen, tritt die Fiktion eines unbefristeten Mietverhältnisses in Kraft.
Das bedeutet, dass nach einem Jahr ordentlich nach §§ 573 bzw. 573c BGB gekündigt werden kann.
Dann beträgt trotz Terminierung die Kündigungsfrist ohne schriftlichen Mietvertrag drei Monate.
Quelle,
https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/kuendigungsfrist-ohne-mietvertrag/
Hast Du jemals mit der Pensionsinhaberin einen Mietvertrag abgeschlossen? Wenn "Nein" hast Du irgend eine andere vertragliche Vereinbarung mit ihr getroffen? Wenn "nein" dann kannst Du von einem Tag auf den anderen Dein Zimmer räumen, denn auf welcher Grundlage fordert sie die Einhaltung einer Kündigungsfrist? Pensionen vermieten Zimmer tageweise, wochenweise oder auch in Ausnahmefällen auch monatsweise z.B. an Monteure.
Es wurde kein Mietvertrag über ein Jahr Laufzeit geschlossen? Dann kann ich aus einer Pension ausziehen wann ich will. Vermieterpfandrecht gibt es hier nicht. Notfalls wende Dich an die Polizei.