Darf der Name einer Gaststätte nach Verkauf übernommen werden?
Hallo, ich habe 2006 meine Pension und Gaststätte aus persönlichen Gründen geschlossen und diese 2011 verkauft! Der neue Eigentümer betreibt nun nur die Pension und nicht die Gaststätte und hat ohne mich zu fragen einfach meinen Firmennamen übernommen. Der Name ist zwar von mir nicht geschützt worden, aber im moment sieht es so aus das ich sehr häufig anrufe von alten Stammkunden erhalte die denken ich würde es wieder betreiben! Allerdings wird die Pension nicht mehr in der Qualität betrieben wie zu meiner Zeit und es auch Leute gibt die sich bei mir beschweren. Mein persönlicher Name kam zwar im Firmennamen nicht vor, aber ich hab nun Angst, das mein Guter Ruf den ich hatte dadurch beschädigt wird,denn die Leute verbinden den Firmennamen nunmal mit mir! Kann mir dazu jemand eine Information geben? Mit freundl.Grüßen Kimlariss
2 Antworten
Wenn der Name weder geschützt ist, noch im Verkaufsvertrag die Nutzung des Namens ausgeschlossen wurde, noch an Deinen persönlichen Namen gebunden ist, so daß Du Persönlichkeitsrechte geltend machen kannst, kann das Gewerbe durchaus unter diesem Namen weitergeführt werden. Zahlreiche Gaststätten haben so ja über Hunderte von Jahren hinweg praktisch den gleichen Namen beibehalten.
Der einfachste Weg dies auszuschließen, wäre die vertragliche Vereinbarung einer Umbenennung oder klaren Ausweisung eines neuen Inhabers ("Pension zum Storch (vormals Restaurant und Pension Fritz Müller)") gewesen.
Danke Euch für die Antworten. Ich hätte gehofft es gibt da einen Dreh. Wie verhält es sich wenn ich persönlich wieder ein Gewerbe eröffnen möchte und diesen Namen wieder nutze! Laut unterlagen beim Gewerbeamt ist ja ersichtlich das ich diesen Namen eingeführt habe! Besteht da ein Recht für mich?
Es ist Dein Recht, im Lebenslauf oder in der Werbung diese (und andere) frühere Geschäftsführung zu erwähnen. Das ist doch was!
Aber den alten Firmen- bzw. Gaststättennamen hast Du mangels anderweitiger Vereinbarung mitverkauft. Vielleicht kannst Du vom Erwerber den gewünschten Namen zurückkaufen?