Messehostess-Gewerbeschein-arbeitslos

1 Antwort

Natürlich kannst Du als Arbeitslose einen Gewerbeschein haben.

Die frage ist di Anrechnung.

  • ALG I, sobald über 165,- Euro verdient wird (in diesem Fall Gewinn), wird voll angerechnet.

  • ALG II, die ersten 100,- sind frei und 20 % vom übersteigenden Betrag.

Ob man davon leben kann? Vermutlich eine Frage, ob ma immer Anschlussauträge hat. Es sind ja nicht dauernd Messen.