Meine ex wohnt bei mir in meiner eigentumswohnung ohne mietvertrag und zahlt auch keine miete mit ihren 2 töchtern wie bekomme ich sie raus?
Es ist gibt kei mündlichen u schriftlichen mietvertrag, die ganzen möbel sind mir zb tv trockner waschmaschine usw , bin alleine im grundbuch und bezahle alles wasser strom versicherrungen usw !
3 Antworten
Da sie keine Miete zahlt ist es auch juristisch nicht als Mietverhältnis einzustufen. Denn eine Zahlung wäre im Sinne des §535 BGB erforderlich, um es als Mietverhältnis einstufen zu können.
Somit ist es juristisch eine Leihe. Und diese kann gemäß §604 Abs. 3 BGB kurzfristig gekündigt werden. Mach das also, am besten schriftlich, soass du im Streitfall was in der Hand hast, und übergib es ihr in Anwesendheit eines neutralen Zeugen. Gib in dem Schreiben eine angemessene Frist vor, bis wann sie raus sein muss, also dass sie etwas anderes finden kann und ihre Sachen packen kann, beispielsweise 3 Wochen oder was auch immer angemessen ist.
Hält sie die Frist nicht ein, musst du bei Gericht Räumungsklage einreichen. Sie vor die Tür zu setzen indem du das Schloss austauscht ist im Sinne der Gesetzgebung nicht zulässig, da kein Gesetz existiert, welches dir diese Eigenmacht erlaubt.
Mit Dir gemeinsam? Ist diese Wohnung ausschließlich / überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet - sprich handelt es sich um möblierten Wohnraum?
Ob wirklich kein Untermietvertrag besteht - das kann ich nicht beurteilen. Aber Du kannst Ihr in jedem Fall ordentlich kündigen - falls man der Ansicht ist, hier liegt ein mündlicher Untermietvertrag vor; ansonsten reicht eine schriftliche Aufforderung die Wohnung mit einer gewissen Frist die Wohnung zu verlassen. Nach Ablauf der Frist kannst Du ja das Türschloß zur Wohnung austauschen. Dann mußd Du nur noch die Herausgabe des fremden Eigentums regeln.