Nein, das ist nicht erlaubt.
Aber dein Problem besteht ja schon darin, dass du unter 18 noch gar kein Gewerbe anmelden kannst, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist.
Man kann beim Familiengericht einen Antrag stellen, ein Gewerbe eröffnen zu dürfen. Sollte das genehmigt werden, dann hast du durch gerichtliche Bestimmung den Status "voll geschäftsfähig" im Hinblick auf das Gewerbe. Und damit kannst du dann auch ein Geschäftskonto eröffnen. Also bitte alles der Reihe nach angehen.