Darf Vermieter Auto einbehalten?
Vermieter behält das Auto ein. Er sagt, er macht von seinem Pfandrecht Gebrauch. Der Mieter benötigt das Auto aber für die Fahrten zur Arbeit. Darf der Vermieter das dann?
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Beim Auszug darf für alles, was in der Wohnung, oder in der Garage, oder auf dem Grundstück ist, das Vermieterpfandrecht geltend gemacht werden.
Man darf es aber nciht einfach in Besitz nehmen, sondern muss dazu einen Gerichtsvollzieher bemühen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=5513&
das stimmt so nicht ganz; zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes braucht man nicht den Gerichtsvollzieher bemühen; das kann man selbst geltend machen und ausüben; das ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung: bei der Geltendmachung des Vermieterpfandrechte belässt der Gerichtsvollzieher eben den bestimmten Gegenstand beim Vermieter; das ist aber keine gerichtliche Handlung; den Rest nimmt der GV mit; evtl. vermerkt er in seinem Räumungsprotokoll, dass der Vermieter an bestimmten Gegenständen sein Pfandrecht (selbst) geltend gemacht und ausgeübt hat. Eine gerichtliche Handlung des GV ist das aber nicht.