Antwort
mmh..soweit ich weiß gibt es nur eine Möglichkeit.
Wenn diese "neuen Forderungen" allein auf den Exmann zurückzuführen sind, und damit KEINE gemeinsamen Schulden sind, gehören diese in die Insolvenzmasse des Exmannes mit hinein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Exmann diese damals angegeben hatte. Hier ist der Gläubiger in der Pflicht sich zu informieren.
Sind es gemeinsame Schulden - dann gute Nacht