mehrere P-Konten möglich?
man könnte sich doch über mehrere P-Konten bei unterschiedlichen Banken absichern. Damit wäre die gesicherte Pfändungsgrenze verfielfacht, indem man seine Einkommensströme entsprechend anpasst.
Geht das? Wie wird das geprüft? Wie wissen Banken, wie viele P-Konten man hat?
6 Antworten
Theoretisch ist das möglich (aber strafbar) - praktisch aber nicht.
Jedes P-Konto wird an die SCHUFA gemeldet. Die Bank fragt bei jeder Kontoeröffnung die SCHUFA ab - also fällt es logischerweise auf. Davon abgesehen eröffnen Banken für Neukunden selten bis nie ein P-Konto - das wird meist direkt abgelehnt.
Dein Plan wird also nicht funktionieren.
Ein P-Konto pro Person.
Du musst eidesstattlich versichern, kein anderes P-Konto bei einer anderen Bank zu haben, und die Daten werden durchaus abgeglichen. Ich erinnere daran, dass eine falsche Versicherung an Eides staat eine Straftat ist (§ 156 StGB) ist, dazu käme evtl. auch noch ein Betrug (§ 263 StG).
Da käme zu den zivilrechtlichen Forderungen auch noch eine Bewährungsstrafe (oder vielleicht auch Haft, je nach Schwere, Vorstrafen und Sozialprognose, welche m.M.n. hier negativ ausfällt).
" ... indem man seine Einkommensströme entsprechend anpasst." Aha deshalb auch die Pfändung.!? Du scheinst wirklich zu glauben das die Mitarbeiter der Banken auf dem Baum schlafen oder ? Ein Tipp noch: verwandele die kriminelle Energie in eine positive und zahl Deine Schulden pünktlich, dann wird alles gut.
wenn ich hier Schreibe, wie kann man Kokain herstellen, wird nicht jeder denken ich wäre ein Junkie/Dealer ?
ich hätte mir vor der Finanzkrise auch nicht vorstellen können, welch kriminelle Machenschaften Banker umsetzen. Liest man so manches Buch über Interna, kann man nur kopfschüttelnd über so manchen Akteur nachdenken. Damit meine ich nicht nur Banker, sondern auch Regulierer oder Politiker.
Das solltest du erst gar nicht versuchen. Die Banken sind zwar dazu verpflichtet, dir ein P-Konto zu eröffnen oder dein bestehendes Konto umzuwandeln, aber das was du schreibst ist Betrug.
Schau mal in Absatz 8 der Gesetzesvorschrift zum P-Konto: Es darf nur ein P-Konto pro Person geführt werden und es darf eine Zentralkartei über P-Konten geführt werden:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Verstöße fliegen also sofort auf und werden nicht nur zur Kündigung aller P-Konten sondern auch zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen. Tatvorwurf: Versuchter oder vollendeter Betrug.
schon erstaunlich, dass sofort davon ausgegangen wird, dass ich a) das machen würde und b) ich ein Finanzproblem habe.
Es ging mir um Wissenserweiterung. Und sieht man sich die Kriminalitäten von Investmentbankern an, die Tricks mit Schattenbanken, das Problem mit der Kapitalertragsteuer, wo der Gesetzgeber zu doof war, die Lücke zuzumachen etc. Da ist die Frage nach dem P-Konto wirklich ein Peanut.