Macht man sich strafbar, wenn man sein gebrauchtes E-Book weiterverkauft?
Ich hab eins, und möchte es doch lieber wieder verkaufen, weil ich vom guten alten Buch mit Papier nicht loskomme. Nun sagt meine Freundin, man darf das nicht verkaufen, da macht man sich strafbar. Ist das wirklich so, welche Strafe müsste man da befürchten?
5 Antworten
Das stimmt! Ein neues Gerichtsurteil darüber liegt vor. Aber alles kannst Du selbst lesen. E-Book verkaufen! (Google)
Nein, deine eBooks darfst du leider nicht verkaufen da diese an dem Käufer, also speziell an deine Person, gebunden sind. Aus meiner Sicht ist das zur Zeit ein großer Nachteil bei eBooks. Alternative wäre zukünftig das Ausleihen von eBooks. Wenn du nicht gerade die eBooks im Kindle-Format gekauft hast kannst du dir deine bisher gekauften eBooks jedoch auf einen beliebigen neuen eBook Reader oder Computer, Handy usw. kopieren und für später aufheben.
Viele Grüße aus Potsdam
Dein Informationsteam von http://www.ebook-reader-vergleich.de
um auf nummer sicher zu gehen:
lösche bevor du deinen eBook Reader verkaufst zuvor alle darauf gespeicherten eBooks. dann machst du dich aufjedenfall nicht strafbar.
Ich verstehe Deine Frage so, dass Du den Reader (also das Gerät) verkaufen willst.
Das ist gar kein Problem!
Als E-Book wird üblicherweise das "Buch" innerhalb des Readers verstanden. Das darf in der Tat nicht weiterverkauft werden.
Meinst du einen eBook Reader oder ein eBook? Ersteres darfst du verkaufen, zweiteres nur mit Zustimmung des Rechteinhabers.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!