Mache ich mich strafbar, wenn ich unbewusst mit Falschgeld bezahle?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wenn man es nicht weiß, macht man sich NICHT strafbar.

Nur wenn Du es weißt, und versuchst weiterzugeben, machst Du Dich strafbar.

Also wenn Du es weißt / merkst mußt Du zur Polizei oder zur Bank / Sparkasse gehen, und da abgeben.

Du erhälst aber auf keinen Fall dafür Ersatz, deshalb mein guter Tipp und Rat. Wenn Du irgendwo Wechselgeld erhälst, egal wo, Geschäft, Lokal, oder sonst wo genau prüfen.

§§ 146, 147 StGb

Nein, wenn Dir einer, ohne das Du es weist den Schein andreht udn Du ihn weiter gibst, dann ist es nciht strafbar. aber wenn Dein Vertragspartner die Annahme verweigert, bist Du verpflichtet diesen Schein bei der Polizei abzuliefern udn darf ncith mehr versuchen ihn zum zahlen zu nutzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Strafbar nicht - nur ärmer.

Erweist sich der Schein mit dem Du bezahlst als falsch, bist Du ihn los und bekommst dafür keinen Ersatz!

Inverkehrbringen von Falschgeld nach § 147 StGB ist Vorsatztat. Da ist es von Vorteil, wenn man schwachsinnig von Geburt oder absolut dämlich ist.

Du sprichst davon, dass es unbewusst passiert. Ich wüsste nicht, wie du dich in solch einer Situation strafbar machst!? Wenn du zum Zeitpunkt des Geschehens nichts davon weißt, dann kannst du dich auch nicht strafbar machen. Das denke ich.