Bin ich verpflichtet bei Kontoauflösung eine neue Bankverbindung anzugeben?

3 Antworten

Hallo Nepi, ich war grad auf der Suche im Internet nach genau der gleichen Frage, die du gestellt hast. Mein Konto bei der Sparkasse ist auf Null, ich habe schriftlich gekündigt und nun sagt die Sparkasse die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie eine neue Kontoverbindung von mir bekommen. DIE SPINNEN DOCH WOHL !!! Die Antworten, die dir hier gegeben wurden, kann man ja echt vergessen! Hast du schon eine Lösung gefunden? Wenn ja, wäre ich kurzfristig sehr interessiert daran! :-)


Nepi1610 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 08:48

Ja ich habe eine Lösung gefunden. Ich bin nämlich letzte Woche wieder hin und bin dieses mal zu einer anderen Beraterin gegangen (der habe ich nicht erzählt dass ich vor zwei Wochen schon einmal wegen Kontoauflösung dort war) und ich habe mir geschworen wenn die blöd werden, werde ich so laut dass die ganze Stadt das mitbekommt und das den Bankmenschen unangenehm wird. Datenschutzrechtlich ist das nicht haltbar, dass ich eine Kontoverbindung angebe (die ja auch eigentlich nur dazu gedacht ist Dir ein eventuelles vorhandenes Plus hinterherzuschicken)

Auf jeden Fall fragte mich auch diese Name nach einer neuen Kontoverbindung, und ich teilte ihr mit dass ich kein neues Konto habe.Immerhin bin ich ja nicht verpflichtet ein solches zu besitzen. Ich sagte ihr, ich mache das Konto bis auf einen Betrag x auf Null. Dieser Betrag x ist für die monatliche Kontoführungsgebühr. Es gab keinen Stress es gab gar nichts. Alles wunderbar, Konto wird zum 31.1 gelöscht. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen,

Schnatti93  25.01.2012, 09:01
@Nepi1610

Vielen Dank, so hatte ich mir das auch gedacht. Im Notfall erzähle ich denen, dass ich auswandere und kein weiteres Konto habe. Und im ganz äußersten Fall werde ich wohl mit meinen Anwalt drohen, denn die sollen mir erst mal zeigen, wo dass steht, dass ich verpflichtet bin meine neue Kontoverbindung preis zu geben. Bei mir soll das ganze auch zum 31.1. stattfinden. Mal seh'n ob's funktioniert. Auf jeden Fall viel Glück für dich. ;-)

Ähm Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich möchte mein Konto auflösen muss hierzu aber meine neue Bank anbgeben. DAS WILL ICH ABER NICHT! Konto wird von mir kurz vor der Kündigung genullt, für eventuelles Restguthaben können die mir einen Verrechnungsscheck schicken, für eventuelle Zahlungen für Kontoführungsgebühren eine Rechnung. Also ...ich möchte das Konto kündigen ohne Angabe eines neues Kontos...und das sei angeblich nicht möglich.


freiGeist  16.01.2012, 00:36

wenn du einen Verrechnungsscheck bekommst, wirst du den auch bei deiner neuen Bank einreichen. Was ist damit gewonnen? Nichts! Denn so bekommt die Bank auch dein neues Konto mit.

Nepi1610 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 13:45
@freiGeist

Den Verrechnungsscheck kann ich auch Vater einlösen lassen...somit habe ich dieses Problem auch gelöst. Oder eben ich nulle das Konto voher und für Zahlungen können die mir ja ne Rechnung schicken. Aber damit ist meine Frage immer noch nicht beantwortet.

Hallo Sabine, am einfachsten ist es immer, die neue Bank mit dem Umzug des Kontos zu beauftragen, das bieten diese meist an. Hast du noch anderen Anlagen bei der Sparkasse? Beispielsweise einen Sparbrief oder ähnliches? Denn dann braucht die Bank ein Referenzkonto, auf das sie beim Auslaufen des Vertrages das Geld überweisen kann oder Zinsen gutschreiben kann. Da ein Verrechnungsscheck oder ähnliches ein großer Aufwand für die Bank ist (v.a. wenn das viele Kunden verlangen), ist es für die einfacher, wenn sie ein Konto haben. Bei der Sparkasse würde ich mir auch keine Gedanken machen, dass die Daten unsicher sind oder verkauft werden.


Nepi1610 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 13:44

Sorry aber ich möchte nicht wissen was am hilfsreichsten ist, sondern ich möchte wissen, ob die das dürfen ein Konto nicht aufzulösen, nur weil ich denen meine neue Bankverbindung nicht angeben möchte. Heutzutage ist NICHTS mehr sicher, noch nicht mal mehr Dein Geld, was auf dem Konto ist.