Kündigung von Versicherung per WhatsApp?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst 2 Dinge trennen: dein Vertragsverhältnis mit der Versicherung und das Verhältnis mit deinem Berater. Gegenüber der Versicherung hast du die Willenserklärung zur Kündigung nie abgegeben. Selbst wenn wäre sie per whatsapp vermutlich nicht gültig. Normal steht in den Bedingungen was von Schriftform oder ähnliches. Damit ist erstmal unzweifelhaft dass dein Vertrag noch besteht!

Anders sieht es im Verhältnis zu deinem Berater aus. Er hätte die Kündigung entweder weiter geben können oder dich zumindest darauf hinweisen können, dass eine Kündigung schriftlich an die Versicherung zu erfolgen hat. Dieses Verhalten hat aber null Auswirkung darauf dass die Versicherung noch besteht. Ob er sich wegen der fehlenden Rückmeldung/ Beratung schadensersatzpflichtig macht, dürfte rechtlich eine spannende Frage sein. Ziemlich sicher lohnt es sich bei dem Betrag aber nicht das herauszufinden.

Ich kann nur empfehlen jede Versicherung , jeden Vertrag , auch noch so gering , in schriftlicher Form mit der Post , per Einwurfeinschreiben zu senden .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dumm - dümmer - WhatsApp ... in der Reihenfolge.

War meine Kündigung per WhatsApp rechtens?

NEIN, das war sie natürlich nicht! Das wird Dir mittlerweile auch selbst klar geworden sein. Kündigungen von Versicherungen haben in der Regel in der Schriftform zu erfolgen. Schriftform meint stets: Anschreiben, eigenhändige Unterschrift, Original, Brief, Porto.

Textform meint eMail oder Fax. Die meisten Versicherungen nehmen KEINE Kündigung per Textform entgegen. Bei Zeitungsverlagen und Stromanbietern zB reicht die Textform häufig aus.

Den Unterschied von Schrift- und Textform findest Du im BGB. Du hast nichts für die AXA in der Hand. Wer nicht imstande ist, eine Versicherung formal korrekt zu kündigen, dem sollte es aus Eigenschutz wirklich verboten werden, überhaupt welche abzuschliessen! Das hat was mit verantwortungsvoller, erwachsener Geschäftstüchtigkeit zu tun.

Eigentlich hätte Dir die Sachlage bereits viel früher klar geworden sein müssen, weil Du ja NIE eine Kündigungsbestätigung erhalten hast. Ich schliesse mich Wurzelsepps Aussagen hier an. Du hast Dich aus Bequemlichkeit wie ein Depp zur Kündigung verhalten. Man kann es nicht anders ausdrücken. Selbst schuld!


xjsudhe56 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 10:51

Gerade gefunden:

"Durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenrechtsschutzes wurde § 309 Nr. 13 BGB zum 01.10.2016 geändert. Die Änderung ermöglicht Verbrauchern, Verträge per Email, SMS oder theoretisch auch per WhatsApp zu kündigen. Es bedarf keiner eigenhändigen Unterschrift mehr durch den Verfasser. Anderslautende Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sind unwirksam."

Maerz2019  21.11.2020, 12:31
@xjsudhe56

Und auf was für Arten von Verträgen bezieht sich das? Das gibst Du im Zitat nämlich nicht an. Und ich garantiere Dir, dass gilt nicht für sämtliche Verträge!

Neulich hatten wir hier so ein Spezialisten als Fragesteller, der tatsächlich seinen Mietvertrag per WhatsApp gekündigt hatte und welch Wunder, am Tag des vermeintlichen Auszuges keine wirksame Kündigung vorlag. Daraufhin musst er noch drei Monate lang die Miete zahlen. So dumm muss man erstmal sein - und Dummheiten dürfen als solche sorglos benannt werden. Innerhalb- und ausserhalb des Internets!

xjsudhe56 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 13:00
@Maerz2019

Das Ganze bezieht sich wohl auf Erklärungen wie Fristsetzung, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, Vertragskündigungen oder Mängelrügen, jedoch nicht bei Miet- oder Arbeitsverträgen, bei welchen weiterhin die Schriftform benötigt wird. Meine Willenserklärung war trotzdessen nicht rechtens, da sie, wie von hilfreichen Nutzern dieses Portals wie Amado schon festgestellt, an den Vertreter und nicht die Gesellschaft ging. Aber hier von Verboten zu schwadronieren, ohne selbst umfassend rechtliche Kenntnis vorzuweisen, trifft genau meinen Humor.

Maerz2019  21.11.2020, 14:03
@xjsudhe56

Du lässt Dich zu leicht provozieren und Du lässt Dich zu leicht kritisieren. Nimms doch mit Humor - kannst Du nicht so richtig - können nämlich ganz viele Deutsche nicht - weil sie sich selbst für unfassbar wichtig nehmen. So eine vertorfte Geschichte wie mit der AXA wird Dir bestimmt nicht wieder passieren. Aus Dummheiten lernt man häufig am Besten, auch die kritikempfindsamen Wichtigtuer.

xjsudhe56 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 15:00
@Maerz2019

Nun gut, ich gelobe Halbwissen von anderen in Internet zu ignorieren, aber nur, wenn Sie aufhören, Halbwissen im Internet zu verbeiten. Deal?

xjsudhe56 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 10:18

Ich möchte betonen, dass es nicht von geistiger Reife zeugt, andere Personen im Internet aufgrund einer gestellten Frage zu diskreditieren. Ich habe vor 2 Jahren versucht, meine 5€ Auslandskrankenversicherung per Chatnachricht an meinen Berater zu kündigen. Mehr nicht. Das widerrum zeugt von gar nichts, außer einem unüberlegtem Moment. Mich hat nur interessiert, wie das juristisch zu betrachten ist, da ich im BGB auf die schnelle nur etwas über Kündigungen von Arbeitsverhältnissen gefunden habe.

Der AXA reicht im Übrigen die Textform.

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/textform-oder-schriftform-das-ist-bei-vertraegen-zu-beachten/

Wenn Sie einen geschlossenen Vertrag kündigen oder widerrufen möchten, verrät Ihnen ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss, damit sie rechtsgültig ist. Dort finden Sie in der Regel einen Passus, der besagt, dass Kündigung, Widerruf und Vertragsänderungen "in Schriftform" oder "Textform" erfolgen müssen. Die Textform ist dabei die weniger strikte Variante: Hier müssen Sie als Verbraucher zwar einen Text verfassen, in dem Sie Ihr Anliegen, also die Auflösung oder Änderung Ihres Vertrags, vorbringen. Ob Sie diesen per E-Mail, Fax oder Brief an den Vertragspartner übersenden, bleibt bei der Textform allerdings Ihnen überlassen.

Kündigung per Whatsapp?

Mademyday!

die Kündigung einer Versicherung erfolgt i.d.R. per Schriftform oder Email.

bytheway: dir ist klar, dass die Kündigung an den Vertreter Schwachsinnig ist? du hast einen Vertrag mit der VersicherungsGESELLSCHAFT, nicht mit dem Vertreter


xjsudhe56 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 17:05

Das war nicht hilfreich.

Mir ist bewusst, dass ich keinen Vertrag mit dem Vertreter geschlossen habe, jedoch ist es durchaus möglich, über den Vertreter zu kündigen. Das geschieht dann auch normalerweise, jedoch hat dieser Vetreter meine Nachrichten wohl gekonnt ignoriert.

Meine Frage war zudem, ob die Willenserklärung, die Versicherung zu kündigen, auch so abgegeben werden kann. Nicht wie es i.d.R. geschieht.

wurzlsepp6682  20.11.2020, 17:23
@xjsudhe56

tja, wenn du nicht fähig bist, die AGB's deiner Versicherung zu lesen, ist es dein Problem, nicht meines.

kleiner Tipp: warum soll der Vertreter für dich eine Versicherung kündigen, wenn er Provision erhält?

zur Klarstellung deiner Frage:

die Kündigung per Whatsapp war NICHT rechtens

xjsudhe56 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 17:32
@wurzlsepp6682

Das Du habe ich nie angeboten.

Sie brauchen nicht frech zu werden. Fähigkeiten von fremden Personen im Internet anzuzweifeln lässt Missmut erahnen.

Danke für die Klärung der Frage.

wurzlsepp6682  20.11.2020, 21:04
@xjsudhe56

Das Du habe ich nie angeboten.

wenn Du ein Problem damit hast, mit Du angesprochen zu werden: melde dich aus dem Internet ab. Im Internet ist es üblich, dass geduzt wird.

ich werde also frech, wenn ich dir die Rechtslage erkläre?

alles klar, du hast nicht sehr viele Freunde in deinem Leben, richtig?

leb wohl, werde glücklich mit deinen Kündigungen per Whatsapp