Krankgeschrieben, Arbeitsuchend gemeldet und ab 16.5.20 arbeitslos?
Hi,
ich bin seit 1 Woche krankgeschrieben aus seelischen Gründen und habe jetzt eine Kündigung zum 15.5. aus wirtschaftlichen Gründen bekomme. Habe mich gestern Arbeitssuchend gemeldet. Habe nicht gesagt dass ich derzeit krankgeschrieben bin. Bin ja noch bis 15.5. über den Arbeitgeber versichert. Werde voraussichtlich noch bis Ende April krankgeschrieben sein. Will und kann auf keinen Fall zurück in die Firma. Danach 10 Tage Resturlaub bis zur Kündigungsfrist. Muss das Arbeitsamt wissen dass ich krankgeschrieben bin? Mein Arbeitgeber und Krankenkasse hat ja die Krankmeldung. Und das Arbeitsamt ist ja im Prinzip erst ab 16.05. Zuständig. Oder?
Liebe Grüße
Anne
1 Antwort
Muss das Arbeitsamt wissen dass ich krankgeschrieben bin?
JA! Weil Du dich in der Lohnfortzahlung befindest und nicht im regulären Entgelt.
Und das Arbeitsamt ist ja im Prinzip erst ab 16.05. Zuständig. Oder?
JEIN. Wenn Du fortlaufend und ununterbrochen bis zum 15.05.20 und/oder darüberhinaus krank geschrieben wirst, erhältst Du kein ALG1, sondern Krankengeld ab dem 16.05.20. Falls Du im Mai wieder fit bist, erhältst Du ALG1.
ALG1 = 67% mit Kindern & 60% ohne Kinder /-/-/ Krankengeld = 70%
Verstehe ich nicht. Bin ja momentan nur Arbeitssuchend gemeldet. Ich werde nur bis zum 30.04. krankgeschrieben sein! Danach nehme ich 10 Tage Resturlaub und bin dann ab dem 16.05. arbeitslos gemeldet. Da ich bis 15.05. ja noch über meine jetzige Firma laufe bekomme ich ja noch meinen April Lohn und anteiligen Mai Lohn vom Arbeitgeber und nichts vom Arbeitsamt 🤔