Meiner Erfahrung nach kommt das immer auf die Bank, bzw. auf den jeweiligen Bankberater an. 300,- EUR empfinde ich als zu hoch für einen 15 Jährigen, zumindest dann, wenn du es auf einmal abheben möchtest.
Eine Mietkaution muss treuhänderisch verwahrt werden. Wenn der Vermieter einen Kundensatz bei der Onlinebank als Treuhänder hat (nicht zu verwechseln mit einem normalen Kundensatz als Privatperson), dann kann die Kaution auch auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden. Dadurch ist dann gewährleistet, dass das Kautionsgeld getrennt von dem Privatvermögen des Vermieters verwahrt wird.
Den Banken ist es bei so einem Schadensfall sogar lieber, wenn die PIN in der Nähe der Scheckkarte war, da sonst Stimmen aufkommen, dass das System nicht sicher genug ist.
Riestern lohnt sich, da du erstens was für deine Altersvorsorge tust und zweitens staatliche Förderung erhälst.
Wenn dir 0,60% p.a. zu wenig Zinsen sind, dann kannst du den Riestervertrag auflösen und ggfs. von einem anderen Anbieter übernehmen lassen. Gebühren für eine Auflösung entstehen dir auf jeden Fall. Wie hoch diese sind, erfährst du bei der Sparkasse.
Nein, nach meiner Erfahrung, ist eine Ausstellung eines zweiten, bzw. Ersatzgutscheins nicht möglich.
Fragen kostet aber nichts. Vielleicht ist das Kosmetikstudio sehr kulant?!
Das schweizer Rechtssystem ist ein anderes, als das in Deutschland. Einige Antworten werden allerdings in der Schweiz trotzdem ähnlich, bzw. gleich sein. Es ist aber besser, wenn du deine Frage mit dem Hinweis auf die Schweiz stellst. Ich denke, dass es hier im im Forum bestimmt einen Spezialisten gibt, der dir deine "schweizer Frage" beantworten kann.
8 Wochen hast du offiziell Zeit eine Lastschrift zurückzugeben. Nach den 8 Wochen ist eine Rückgabe auch noch möglich. Es kann allerdings sein, dass dann Gebühren von der Bank entstehen, die die Lastschrift gezogen hat, sprich die Bank des Gläubigers. Unter diesen Umständen müsstest du dich dann mit demjenigen in Verbindung setzen.
Auf dieser Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=15&type=5#35 erfährst du, wann welche Einträge bei der Schufa gelöscht werden.
Wenn du auf deinem Geschäftsgirokonto einen Kontokorrentkredit eingerichtet haben möchtest, dann kostet das aus meiner Praxiserfahrung keine 50,- EUR, sondern nur die Prüfung der Summen- und Saldenliste, bzw. der Einnahmenüberschussrechnung oder der Bilanz. Je nach dem welche Unternehmensform du gewählt hast.
Die Kunden können an ihr Geld kommen, das stimmt Clearly. Das was sie aber nicht können, ist weitere Werte einkaufen. Wenn sie das vorhaben, dann müssen sie sich erst legitimieren. Wenn sie allerdings keine weiteren Werte kaufen möchten, dann können sich die Kunden ihr Guthaben und die Zinsen vor oder bei Fälligkeit auszahlen lassen.
Ich würde sagen, dass es darauf ankommt, was im Verwendungszweck der Überweisung steht. Bei einer Schenkung ist die Schriftform nicht notwendig. Im Gegensatz zu einer Geldleihe, da Bedarf es einem schriftlichen Kreditvertrag.
Du kannst das mit der Aufzinsungsformel auch per Hand ausrechnen. Voraussetzung ist, dass der Zinssatz über die Laufzeit gleichgeblieben ist.
((1 + Zinssatz) hoch Laufzeitjahre) x Kapital
Auf welchen Namen wurde das Sparbuch denn angelegt? Wenn es auf deinen Namen angelegt wurde, dann hat dein Sohn so oder so keinen Anspruch auf das Geld.
Wenn das Sparbuch auf den Namen deines Sohnes angelegt wurde, dann bist du als gesetzlicher Vertreter für die Vermögensverwaltung deines Kindes verantwortlich. Die Bank hat bei der Auszahlung des Guthabens an dich keinen Fehler gemacht, sofern dein Sohn zu dem Zeitpunkt minderjährig war. Meiner Meinung nach hat dein Sohn auch hier keinen Anspruch auf das Geld. Gibt es denn einen beleghaften Nachweis dafür, dass es so ein Sparbuch gegeben hat?
Vielleicht kann dir noch ein anderes Communitiy-Mitglied zum Thema "Schenkungen" seine Hilfe zukommen lassen.
Ich drücke dir die Daumen!
Nein, die Bank muss dir den Grund nicht nennen, da sie entscheiden kann für wen sie ein Konto führt und für wen sie kein Konto (mehr) führen möchte.
Wie TopJob schreibt, ist das ein eher ungewöhnliches Verhalten, aber dennoch möglich.
Oftmals liegt der Grund einer Kontokündigung seitens der Bank in einem erfolglos eingeleiteten Mahnverfahren, durch Verstoß der AGB der Bank oder in einer Kontopfändung.
Normalerweise nimmt die Bank aber vor einer Kontokündigung (mehrmals) schriftlich Kontakt mit dem Kunden auf.
Das ist vor allem im Firmen-/ Geschäftskundenbereich - B2B - gang und gäbe.
Wenn ein Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen eine Zahlungsverbindlichkeit hat und dieser nachkommen möchte, dann kann es das in Form einer Scheckausstellung tun. So muss das Unternehmen weder bar, noch vorab oder später per Überweisung zahlen.
Ja, das ist richtig, zumindest musst du dann ggfs. keine Soll- oder Überziehungszinsen zahlen.
Der Gegenwert des Verrechnungsschecks steht der wertmäßig ab dem 24. Januar 2012 zur Verfügung.
Im normalen Bankenalltag wirst du Lombardkrediten eher selten begegnen. Es gibt noch die Fälle, in denen Lombardkredite gewährt werden. Das ist aber dann eher bei Privatkunden der Fall. Als Sicherheit werden z.B. Wertpapiere verpfändet.
Die Frage ist, ob du wirklich in einen speziellen Anbieter investieren möchtest oder ob du einfach nur an der Entwicklung des Silberpreises partizipieren möchtest.
Beide Aktienindize sehen nicht schlecht aus. Guck sie dir am besten mal an und entscheide dann.
Das stimmt, wenn die Steuern von der Bank einmal ans Finanzamt abgeführt worden sind, kannst du dir die Kapitalerträge, die dir aufgrund eines nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrages zustehen, nur über die Steuererklärung wiederholen.
In diesem Artikel habe ich gelesen, dass die Commerzbank eine von 30 Banken ist, die noch bis zum 20. Januar 2012 Zeit hat der EBA einen Plan vorzulegen, wie sie auf 9% hartes Kernkapital kommt. In dem Artikel stehen leider keine Namen von anderen Banken.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/banken/0,2828,808564,00.html