Ja, ich kenne dieses Problem. Er wird wahrscheinlich wirklich keine andere Möglichkeit haben. Wenn er nochmal nach Deutschland fährt/ fliegt, dann würde ich sehr anraten, die PIN in der Schweiz so zu ändern, dass sie nur noch aus vier Zahlen besteht. Das ist nämlich auch möglich...

@Wodie: In der Schweiz kannst du entweder vier oder sechs Zahlen als PIN haben und deswegen werden die deutschen Bankkarten mit vierstelligen PINs auch akzeptiert. Nur anders herum ist es eben schwierig.

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Es kommt darauf an, am wievielten des Monats man das Konto auflöst. Wenn man es innerhalb der ersten Tage auflöst, dann denke ich und so habe ich es auch kennengelernt, dass man die Kontogebühren für den angebrochenen Monat nicht bezahlen muss.

Desweitern muss eine Kontoauflösung eines Girokontos gemäß § 307 BGB kostenlos sein.

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Normalerweise kann man der Bank sagen, auf welchem Kommunikationsweg man von der Bank kontaktiert werden möchte, bzw. auch, dass man keinen Kontakt, zumindest keine regelmäßigen Anrufe wünscht und nur schriftlichen Kontakt möchte. Sprich das Thema einfach offen bei dem nächsten Anruf an.

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Im schlimmsten Fall kommt das Geld auf das überweisende Konto zurück, aber wie Wodie schon sagt, kennt die Bank den Geburtsnamen deiner Schwester und meistens wird sowieso nur die Kontonummer kontrolliert und die hat sich durch die Heirat ja nicht verändert. Also keine Panik, deine andere Schwester kann in Ruhe und unbesorgt im Ausland bleiben.

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Um genau zu sein, kannst du nach der neun monatigen Kündigungssperrfrist für in drei Monaten kündigen, so dass die Geldanlage zwölf Monate laufen muss, wenn du keine Vorschusszinsen zahlen willst. Das ist dann der Fall, wenn du nach neun Monaten an das Geld möchtest, ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht möglich eine Kündigungssperrfrist zu umgehen...

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