Kleinanzeigen Käufer will Rückgabe?


01.07.2024, 16:04

1200 Artikel in über 14 Jahren!!!!!! Nichts gewerblich! Ich bin privat Anbieter! Nur zur Ergänzung.

6 Antworten

Bei 1200 Artikeln bekommst Du Ärger mit dem Finanzamt, das gilt als gewerblich.

Erstatte ihr den Betrag , dann nimmst Du das Öl aus dem Feuer.

Ungewaschene Schuhe zu verkaufen finde ich übrigens unhygienisch


Momof5 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:01

1200 Artikel in über 14 Jahren, ich denke nicht!
Es sind Stoffschuhe, diese Schuhe wäscht oder behandelt der Käufer selber. Ist üblich bei diesen Barfußschuhen.

verweigern und gut isses...die kann doch schreiben was sie will..

abhaken und gucken was kommt...

wenn irgendwas käme... Anzeige wegen übler Nachrede...

ich habe schon über 1200 Artikel über Kleinanzeigen verkauft

Dann duerftest du laengst als gewerblicher Haendler anzusehen sein und deine Kunden haben dann auch ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Lass es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen, nimm die Schuhe zurueck und erstatte den gezahlten Preis. Wahrscheinlich kommst du sonst vom Regen in die Traufe.


Momof5 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:02

Ich bin eine private Verkäuferin! Das sind 1200 Artikel in über 14 Jahren !!!

classica  06.07.2024, 20:18
@Momof5

Das sind über 900 Verkäufe im Jahr , Du erfüllst alle Anforderungen um als gewerblich eingestuft zu werden

Für den Gesetzgeber ist ein Anbieter gewerblich tätig, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet

Ich würde NULL reagieren, wenn ich der Meinung bin, im Recht zu sein!

Soll die Käuferin doch zum Anwalt laufen!

Einen Screenshot Deiner Anzeige solltes Du jedoch abspeichern!


Momof5 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:06

Ich hab alles gespeichert. Es gibt sowieso von EKA das Verkaufsschild. Dieses kann nachträglich nicht geändert werden. Von daher….. und den Schreibverlauf hab ich auch gespeichert.

Wenn du die Ware korrekt beschrieben hast, hat der Käufer keinerlei Ansprüche gegen dich. Annahme verweigern und Kommunikation einstellen.

Bei dem Streitwert müsste der Käufer schon einen extrem bedürftigen Anwalt finden.


Momof5 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 13:43

Ich habe geschrieben

Getragen, guter Zustand , siehe Fotos! Hatte glaub 8/9 Fotos gemacht. Oben, innen, Sohle etc
Ebenso hab ich erwähnt, dass die Schuhe nicht gewaschen oder gebürstet worden sind. Es handelt sich um Stoffschuhe einer Barfußmarke.

Ich verkaufe auch immer nur Sachen, die ich genauso auch kaufen würde.

Sie sagt ihr Chef würde sich dann darum kümmern. Er diktiert nur Sie tippt es ab. Ihre Worte.