KFW Zuschuss für Einbruchschutz und steuerliche Absetzbarkeit?
Kann bei einer vermieteten Eigentumswohnung der Eigentümer die Kosten für den Einbruchschutz der Eingangstür abzüglich KFW-Zuschuss beim Finanzamt absetzen oder ist mit der Inanspruchnahme der Förderung grundsätzlich eine steuerliche Absetzbarkeit der verbliebenen Restkosten bei Vermietung ausgeschlossen?
2 Antworten
Entweder die Rechnung als Erhaltungsaufwand in Anlage V einsetzen oder nur den Zuschuss beantragen und unversteuert vereinnahmen.
LittleArrow
15.06.2018, 23:00
@Alexander31
Geht nicht.
Du kannst doch schon den Bruttorechnungsbetrag als Werbungskosten in Anlage V geltend machen und erhältst also einen Steuerspareffekt.
Beim Finanzamt absetzen?
Das geht - wenn ich z.B. Nachbars Kind auf dem Fahrrad mitnehme.
Rechnung abzüglich Zuschuss beim Finanzamt geltend machen geht also nicht?