Kettenschenkung möglich durch Personen die einen offenen Kredit haben?
Hallo zusammen,
rein rechtlich darf man Kettenschenkungen machen um den Freibetrag von 20.000€ (kein Verwandtschaftsverhältnis) zu umgehen. Wenn also Person X über mehrere Personen (A, B, C und D) an Person Y insgesamt 100.000€ schenken möchte, dann müsste Person X jeweils 20.000€ an A, B, C, D und Y schenken. Und die Personen A bis D jeweils weiter an Person Y.
Da man ja Schenkungen angeben musd, also dem Finanzamt mitteilen muss, frage ich mich jetzt, welche finanzielle Situation Person A bis D haben darf?
Darf Person A bis D Schulden haben (Privatinsolvenz ist noch kein Thema, eher sind es Themen wie noch offener Kredit und Haus noch nicht abbezahlt), oder müssten die Personen A bis D schuldenfrei sein? Weil Person Abis D und Y müssen ja jeweils die 20.000 € Schenkung angeben.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Grüße Katja
1 Antwort
Eine Gefahr für das Geld besteht nur, wenn die Personen A-D titulierte Verbindlichkeiten haben, die sich in der Pfändung befinden, oder wenn sie ALG II Empfänger wären.
Aber die ganze Konstruktion ist wegen § 42 AO nicht wirksam.
Es gibt Kettenschenkungen, ie logisch begründbar sind. Vater beschenkt Tochter, die schenkt an den Ehemann weiter usw.
Aber hier will man durch die Ausnutzung der Freibeträge über mehrere Personen, wirklich die gesetzlichen Bestimmungen umgehen.
Lasst Euch lieber vernünftig beraten, wo ein wille, da ein (Steuer-)Gebüsch.
Vielen Dank für die Antwort. Dann habe ich die Kettenschenkung wohl falsch verstanden.
Viele Grüße Katja
"wo ein wille, da ein (Steuer-)Gebüsch."
Hm, was das wohl sein könnte? Heirat, Adoption, fiktiver Darlehensvertrag, monatlicher Unterhalt, Übernahme von Rechnungen, Online-Bestellungen, Einzahlungen aufs PayPal-Konto? Grübel, grübel.